Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Rürup-Rente

Grundzüge der Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rüruprente (Basisrente) wurde zusammen mit dem Alterseinkünftegesetz am 1.1.2005 eingeführt.

Das Prinzip:

Beiträge können mit einem steigenden Anteil (2006: 62%) steuerlich abgesetzt werden.

Renten werden abhängig vom Rentenbeginn teilweise (2006: 52%) oder voll steuerpflichtig (ab 2040).


Hieraus können sich interessante steuerliche Vorteile ergeben.

Da die Günstigkeit der Rüruprente aber von vielen Parametern abhängt, sollte vorher über eine Rentenanalyse geprüft werden, ob die Vorteile auch im Einzelfall zutreffen.

Am 20.4.2005 hat die fc finanz consult während eines öffentlichen Vortrags über die Grundzüge des neuen Alterseinkünftegesetzes und die Basisrente informiert.

Alterseinkünftegesetz - Rüruprente Folienvortrag

Alterseinkuenftegesetz.pdf

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