Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Zulagen

Zulagen

Die Grundzulage und die Kinderzulage (§ 83 EStG) wird nur dann in voller Höhe bezahlt, wenn der Begünstigte den Mindesteigenbeitrag leistet (§86 EStG).

Ein nicht berufstätiger Ehepartner ist ebenfalls zulagenberechtigt, wenn

  • ein Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen besteht und (§79 Satz 2 EStG)

  • der Gatte (die Gattin) begünstigt ist (§79 Satz 1) 

  • beide Ehegatten unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben (§26 Abs.1 EStG) 
GrundzulageKinderzulage
JahreGrundzulage p.a.JahreGrundzulage p.a.
2002 und 200338 Euro2002 und 200346 Euro
2004 und 2005 76 Euro2004 und 200592 Euro
2006 und 2007114 Euro2006 und 2007138 Euro
ab 2008154 Euroab 2008185 Euro

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