Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Wer wird gefördert
Wer wird gefördert?
Faustregel:
- alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sowie alle Ehepartner geförderter Personen, wenn sie gemeinsam steuerlich veranlagt werden.
Konkret:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- alle pflichtversicherten Selbständigen (darunter Handwerksmeister in den ersten 18 Jahren ihrer Selbständigkeit, freiberufliche Lehrer, Binnenschiffer, Hebammen, Künstler und Publizisten)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Beamte
- Bezieher von Lohnersatzleistungen und Vorruhestandsgeld
- Pflegepersonen
- Kindererziehende ohne Einkommen
- Landwirte
- 325 € Kräfte, die freiwillig selbst Beiträge in die Rentenkasse einzahlen
- Ehepartner von allen geförderten Personen (auch Beamte und Selbständige), Voraussetzung ist die gemeinsame steuerliche Veranlagung
Wer nicht gefördert wird:
- Selbständiger mit rein privater Altersvorsorge
- Freiwillig gesetzlich Rentenversicherte
- Geringfügig Beschäftigte ohne Eigenbeitrag in die Rentenversicherung
- Angehörige berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Versicherte der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Rentner

