Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Wer wird gefördert

Wer wird gefördert?

Faustregel:

  • alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sowie alle Ehepartner geförderter Personen, wenn sie gemeinsam steuerlich veranlagt werden.

Konkret:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • alle pflichtversicherten Selbständigen (darunter Handwerksmeister in den ersten 18 Jahren ihrer Selbständigkeit, freiberufliche Lehrer, Binnenschiffer, Hebammen, Künstler und Publizisten)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Beamte
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen und Vorruhestandsgeld
  • Pflegepersonen
  • Kindererziehende ohne Einkommen
  • Landwirte
  • 325 € Kräfte, die freiwillig selbst Beiträge in die Rentenkasse einzahlen
  • Ehepartner von allen geförderten Personen (auch Beamte und Selbständige), Voraussetzung ist die gemeinsame steuerliche Veranlagung

Wer nicht gefördert wird:

  • Selbständiger mit rein privater Altersvorsorge
  • Freiwillig gesetzlich Rentenversicherte
  • Geringfügig Beschäftigte ohne Eigenbeitrag in die Rentenversicherung
  • Angehörige berufsständischer Versorgungseinrichtungen
  • Versicherte der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Rentner

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