Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Eckpunkte der RR 2002

Eckpunkte der Riesterrente 2002

  1. Mit zusätzlicher privater Altersvorsorge sollen alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten ab 2002 freiwillig ihre sinkenden Ansprüche aus der Rentenkasse aufbessern können.

  2. Grund: Das heutige Rentenniveau wird von 70% bis zum Jahre 2030 auf 64% gesenkt. Legt an die sich verändernde Formel zur Berechnung der Nettostandardrente zugrunde, sinkt das Rentenniveau sogar auf 61,5% der aktuellen Werte.

  3. Mit freiwilliger zusätzlicher Altersvorsorge können Rentenversicherte gegensteuern. Damit wird die umlagefinanzierte Staatsrente erstmals mit kapitalgedeckten Elementen angereichert.

  4. Dies geschieht auf freiwilliger Basis, wird jedoch vom Staat gefördert. Die Details zu Zulagen und Sonderausgabenabzug sind im Einkommenssteuerrecht verankert.

  5. Das Gesamtpaket ist im Altervermögensgesetz (AVmG) geregelt, das zum 1.1.2002 in Kraft tritt.

  6. Stufenweise Einführung der kapitalgedeckten Vorsorge und deren staatlicher Förderung ab 2002; Endstufe 2008.

  7. Neu: Eigenbeträge verringern bis zur Förderhöchstgrenze über den Sonderausgabenabzug nach dem neuen § 10 a EStG das zu versteuernde Jahreseinkommen (Steuervorteil!)

  8. Neu: Einführung der vollen nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Abs.5 EStG. Das heißt, erst die Auszahlungen im Rentenalter unterliegen der Einkommenssteuer (Steuernachteil!). 

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