Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Eckpunkte der RR 2002
- Mit zusätzlicher privater Altersvorsorge sollen alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten ab 2002 freiwillig ihre sinkenden Ansprüche aus der Rentenkasse aufbessern können.
- Grund: Das heutige Rentenniveau wird von 70% bis zum Jahre 2030 auf 64% gesenkt. Legt an die sich verändernde Formel zur Berechnung der Nettostandardrente zugrunde, sinkt das Rentenniveau sogar auf 61,5% der aktuellen Werte.
- Mit freiwilliger zusätzlicher Altersvorsorge können Rentenversicherte gegensteuern. Damit wird die umlagefinanzierte Staatsrente erstmals mit kapitalgedeckten Elementen angereichert.
- Dies geschieht auf freiwilliger Basis, wird jedoch vom Staat gefördert. Die Details zu Zulagen und Sonderausgabenabzug sind im Einkommenssteuerrecht verankert.
- Das Gesamtpaket ist im Altervermögensgesetz (AVmG) geregelt, das zum 1.1.2002 in Kraft tritt.
- Stufenweise Einführung der kapitalgedeckten Vorsorge und deren staatlicher Förderung ab 2002; Endstufe 2008.
- Neu: Eigenbeträge verringern bis zur Förderhöchstgrenze über den Sonderausgabenabzug nach dem neuen § 10 a EStG das zu versteuernde Jahreseinkommen (Steuervorteil!)
- Neu: Einführung der vollen nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Abs.5 EStG. Das heißt, erst die Auszahlungen im Rentenalter unterliegen der Einkommenssteuer (Steuernachteil!).
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