Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Eckpunkte der Rentenreform 2001/02
- Mehrere Regelungen sollen den Beitragssatz-Anstieg begrenzen (22%) und das Rentenniveau sichern (64% der alten Nettolohnbezugsgröße).
- Der Staat fördert zusätzliche private Altersvorsorge um die gesetzliche Rentenkürzung zu kompensieren. Details regelt das Altersvermögensgesetz(AVmG).
- Die betriebliche Altersversorgung wird gestärkt. Arbeitnehmer bekommen einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit.
Die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für Arbeitgeberleistungen werden auf 5 Jahre verkürzt (Mindestalter 30).
Die neuen Regelungen sind sehr differenziert und werden auf diesen Seiten im Laufe des Jahres 2001 aufbereitet.
- Schon seit 1.1.2001 gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn der Arbeitsmarkt keine freie Stelle mehr bietet. Für Versicherte die vor dem 1.1.1961 geboren sind gibt es eine Übergangsregelung.
- Auch die Hinterbliebenenrente wird gekürzt. Witwenrenten für neue geschlossenen Ehen (ab 1.1.2002) und für Ehen, in denen beide Partner jünger als 40 Jahre sind beträgt die Witwenrente nur noch 55%. Hausfrauen ohne Kind bekommen nur noch 2 Jahre lang eine kleine Witwenrente