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Beispiele zum Sonderausgabenabzug

Beispiele zum Sonderausgabenabzug

Grundsatz:
Nur wenn der Steuervorteil höher ist als die bereits erhaltene Zulage, wird der Steuervorteil abzüglich Zulage ausbezahlt.

Die folgenden Beispiel beziehen sich auf den Sonderausgabenabzug ab 2008 (max. 2100 Euro)


Beispiel 1:

Zulagenberechtigt ohne Kinder, Grundtabelle
Bruttogehalt 200850.000 Euro
Eigenbeitrag 20081.200 Euro
Erhaltene Zulage 200899 Euro
Bruttgehalt 2008 nach Sonderausgabenabzug48.700 Euro

Nebenrechnung

Steuer auf 50.000 Euro13.816 Euro
Steuer auf 48.700,86 Euro13.257 Euro
Steuerersparnis inkl. SolZ559 Euro
Steuerersparnis (559 Euro) ist größer als Zulage (99 Euro) also wird die Differenz ausbezahlt460 Euro

 

Beispiel 2: 

Zulagenberechtigt mit 2 Kinder, Splittingsteuertabelle
Bruttogehalt 200850.000 Euro
Eigenbeitrag 20081.500 Euro
Erhaltene Zulage 2008524 Euro
Bruttgehalt 2008 nach Sonderausgabenabzug47.976 Euro

Nebenrechnung

Steuer auf 50.000 Euro9.012 Euro
Steuer auf 47.976 Euro8.385 Euro
Steuerersparnis inkl. SolZ627 Euro
Steuerersparnis (627 Euro) ist größer als Zulage (524 Euro) also wird die Differenz ausbezahlt103 Euro

Beispiel 3: 

Zulagenberechtigt mit 2 Kinder, Grundtabelle
Bruttogehalt 200810.000 Euro
Eigenbeitrag 200860 Euro
Erhaltene Zulage 2008524 Euro
Bruttgehalt 2008 nach Sonderausgabenabzug9.416 Euro

Nebenrechnung 

Steuer auf 10.000 Euro398 Euro
Steuer auf 9.416 Euro289 Euro
Steuerersparnis inkl. SolZ109 Euro
Steuerersparnis (109 Euro) ist kleiner als Zulage (524 Euro) also ergibt sich kein zusätzlicher Steuervorteil0 Euro

 

 Beispiel 4: 

Zulagenberechtigt mit 2 Kinder, Grundtabelle
Bruttogehalt 200810.000 Euro
Eigenbeitrag 200830 Euro
Erhaltene Zulage 2008262 Euro
Bruttgehalt 2008 nach Sonderausgabenabzug9.708 Euro

Nebenrechnung

Steuer auf 10.000 Euro398 Euro
Steuer auf 9.708 Euro343 Euro
Steuerersparnis inkl. SolZ55 Euro
Steuerersparnis (55 Euro) ist kleiner als Zulage (262 Euro)
also ergibt sich kein zusätzlicher Steuervorteil
0 Euro

Die Steuerersparnis wird nach der Erstellung des Einkommensteuerbescheids seitens des Finanzamtes auf das Konto des Steuerzahlers überwiesen.

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