Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Achtung

!Achtung: Folgen bei schädlicher Verwendung!

Was ist eine schädliche Verwendung?

  • Kündigung oder Kapitalauszahlung
  • Vererbung des Deckungskapitals vor Rentenbeginn (Ausnahme: Übertragung auf Ehegatten)
  • Rückstand bei Tilgung des Altersvorsorge-Eigenheim- betrags oder Aufgabe der Selbstnutzung
  • Beendigung der unbeschränkten EK-Steuerpflicht durch Wegzug ins Ausland
  • Abfindung gesetzlich und vertraglich unverfallbarer Versorgungsanwartschaften (Ausnahme: Übertragung auf Direktversicherung und Pensionskasse mit Leibrente oder Riesterprodukt)

Was sind die Folgen?

  • Rückzahlung der Grundzulagen
  • Rückzahlung der Kinderzulagen
  • Rückzahlung der Steuervorteile nach §10a ABs. 4 EStG
  • Versteuerung der im Auszahlungsbetrag enthaltenen Erträge nach § 22 Nr. 5 Satz 4 EStG.
  • Beim Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: fiktive Zins auf den nicht zurückbezahlten Betrags in Höhe von 5% ab Beginn und dessen Versteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 5 2.HS EStG.

Beispiel:

nach 20 Jahren Laufzeit
Eigenbeiträge25.000 Euro
Zulagen15.000 Euro
Erträge (Zinsen, Dividenden)5.000 Euro
Wertsteigerungen15.000 Euro
Summe60.000 Euro
Steuervorteil aus Sonderausgabenabzug7.000 Euro
Rückzahlungen
Zulagen15.000 Euro
Steuervorteil aus Sonderausgabenabzug7.000 Euro
Nebenrechnung sonstige Einkünfte
Auszahlung60.000 Euro
Eigenbeitrag-25.000 Euro
Zulagen-15.000 Euro
zu versteuern30.000 Euro
bei 44,31% Steuersatz13.293 Euro
Nettoauszahlung24.707 Euro
Renditenegativ

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