Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Achtung
!Achtung: Folgen bei schädlicher Verwendung!
Was ist eine schädliche Verwendung?
- Kündigung oder Kapitalauszahlung
- Vererbung des Deckungskapitals vor Rentenbeginn (Ausnahme: Übertragung auf Ehegatten)
- Rückstand bei Tilgung des Altersvorsorge-Eigenheim- betrags oder Aufgabe der Selbstnutzung
- Beendigung der unbeschränkten EK-Steuerpflicht durch Wegzug ins Ausland
- Abfindung gesetzlich und vertraglich unverfallbarer Versorgungsanwartschaften (Ausnahme: Übertragung auf Direktversicherung und Pensionskasse mit Leibrente oder Riesterprodukt)
Was sind die Folgen?
- Rückzahlung der Grundzulagen
- Rückzahlung der Kinderzulagen
- Rückzahlung der Steuervorteile nach §10a ABs. 4 EStG
- Versteuerung der im Auszahlungsbetrag enthaltenen Erträge nach § 22 Nr. 5 Satz 4 EStG.
- Beim Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: fiktive Zins auf den nicht zurückbezahlten Betrags in Höhe von 5% ab Beginn und dessen Versteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 5 2.HS EStG.
Beispiel:
| nach 20 Jahren Laufzeit | ||
| Eigenbeiträge | 25.000 Euro | |
| Zulagen | 15.000 Euro | |
| Erträge (Zinsen, Dividenden) | 5.000 Euro | |
| Wertsteigerungen | 15.000 Euro | |
| Summe | 60.000 Euro | |
| Steuervorteil aus Sonderausgabenabzug | 7.000 Euro | |
| Rückzahlungen | ||
| Zulagen | 15.000 Euro | |
| Steuervorteil aus Sonderausgabenabzug | 7.000 Euro | |
| Nebenrechnung sonstige Einkünfte | ||
| Auszahlung | 60.000 Euro | |
| Eigenbeitrag | -25.000 Euro | |
| Zulagen | -15.000 Euro | |
| zu versteuern | 30.000 Euro | |
| bei 44,31% Steuersatz | 13.293 Euro | |
| Nettoauszahlung | 24.707 Euro | |
|---|---|---|
| Rendite | negativ | |

