Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Was ändert sich in 2012?
Welche Veränderungen erwarten uns im Jahr 2012?

Gesetzliche Rente
Den Anfang der diversen Veränderungen macht die Umstellung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf 67 Jahre. Dabei wird die Regelung auf vier Stufen in Abhängigkeit des Geburtsjahres aufgeteilt. Die Zwischenstufen des Renteneinstiegalters, das dann zwischen 65 Jahren und 1 Monat und 66 Jahren und 4 Monaten liegt, betreffen die Jahrgänge von 1947 bis 1963. Alle späteren Jahrgänge beziehen ihre Rente ohne Abzüge erst mit 67 Jahren.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung fällt allerdings von 19,9 auf 19,6 Prozent.
Staatlich geförderte Privatrenten
Von der erhöhten Lebensarbeitszeit sind auch die staatlich geförderten Privatrenten (Rürup-, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge) betroffen. Neue Verträge, die ab 2012 gezeichnet werden, enden frühestens mit dem 62. Lebensjahr und nicht wie zuvor frühestens mit dem 60. Lebensjahr. Auch der mögliche Sonderausgabenabzug bei der Basis-Rente, der steuerlich geltend gemacht werden kann, erhöht sich 2012 auf 74 Prozent der geleisteten Beiträge.
Eine weitere Änderung bezüglich der Riester-Renten ist der Wegfall der sogenannten „Nullverträge“. War man bisher über seinen Ehepartner kostenfrei mitversichert, zahlt man ab 2012 einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr, sonst entfällt die Zulagenberechtigung. Dieser Mindestbeitrag wird allerdings nicht auf den Mindesteigenbeitrag des Ehepartners angerechnet, bei dessen Berechnung allerdings weiterhin alle Zulagen, also auch die des mitversicherten Ehepartners, zu berücksichtigen sind.
Krankenversicherung und Zahnarztkosten
In punkto Zahnersatz und Krankenversicherung, ist das Jahr 2012 nicht das Jahr der Privatversicherten. Zahnärzte dürfen höhere Honorare verlange, so dass für Kassenpatienten der Eigenanteil steigt und Privatversicherte bis zu 20 Prozent höhere Zahnarztkosten haben.
Auch bei der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge teils sogar drastisch (in Extremfällen um bis zu 70 Prozent). Zwar bietet das Gesetz ein Sonderkündigungsrecht für Betroffene, aber meist verliert man beim Anbieterwechsel viel Geld. Besser wäre es beim gleichen Versicherungsunternehmen in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Werbungskosten
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 werden die steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten von 920 auf 1000 Euro erhöht.
Pflegeversicherung
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung werden für alle Pflegestufen die Leistungen erhöht. Für Heimpatienten allerdings nur bei Pflegestufe 3.
Kindergeld und -freibeträge
Ab 2012 dürfen volljährige Kinder in Ausbildung unbegrenzt selbst Geld verdienen, ohne dass die Eltern auf Kindergeld und –freibeträge verzichten müssten. Einzige Ausnahme sind Kinder in der zweiten Ausbildung, die nicht mehr als 20 Wochenstunden jobben dürfen.
Auch die steuerliche Absetzung der Betreuungskosten von Kindern bis 14 Jahre soll erleichtert werden. Die Bemessungsgrenzen bleiben zwar gleich, allerdings werden keine Job-Nachweise mehr erforderlich sein.

