Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Versicherungspflichtgrenze

Versicherungspflichtgrenzen

Laut einer vorläufigen Information ist im Jahre 2004 mit folgenden Grenzwerten zur Sozialversicherung zu rechnen:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung steigt von bisher monatlich 3.825 € auf 3.862,50 ( 46.350 €/Jahr ).
Die neue Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt dann monatlich 3.489,50 €, jährlich 41.850 €.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern und Berlin ( West ) auf 5.150 € monatlich, bzw. 61.600 € jährlich steigen. In den neuen Bundesländern und Berlin ( Ost ) auf 4.350 € monatlich bzw. jährlich 52.200 €.

Beachten Sie bitte, dass es sich um voraussichtliche Werte handelt.