Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Riesters Pläne zur Rentenreform

Riesters Pläne zur Rentenreform kurz und knapp

Geplante Rentenreform 2002

Hauptziel:
Begrenzung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung auf max. 22% bis zum Jahr 2030.

 

Folge:
Absenkung des Rentenniveaus von derzeit 70% des durchschnittlichen Einkommens auf 64%.

 

Ausgleich:
Förderung privater kapitalgedeckter Vorsorge, um 2030 insgesamt ein Versorgungsniveau von 72% zu erreichen.

 

Grundaussage:
Die Riestersche Rentenreform schließt nicht die heute bestehende Versorgungslücke, sie versucht nur das heute bestehende, unzureichende Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.

 

Kriterien:
Ob Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Banksparpläne, folgende Kriterien müssen von "Riesterprodukte" erfüllt werden:

  • Laufende Beitragszahlung mit der Möglichkeit von Sonderzahlungen

  • Endalter mindestens 60 Jahre oder Beginn des Sozialrentenbezugs

  • Auszahlung als Rente oder Auszahlungsplan mit Verrentung von 10% des Kapitals ab dem 80. Lebensjahr

  • Beitragsgarantie bei Auszahlung nach 10, 20, 30...Jahren und bei Ablauf

  • Wechselmöglichkeit nach 10, 20, 30...Jahren mit Möglichkeit der Übertragung zumindest der Summe der eingezahlten Beiträge und Wechselmöglichkeit bei Verrentungsbeginn

  • Kostentransparenz