Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Riesters Pläne zur Rentenreform
Riesters Pläne zur Rentenreform kurz und knapp
Geplante Rentenreform 2002
Hauptziel:
Begrenzung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung auf max. 22% bis zum Jahr 2030.
Folge:
Absenkung des Rentenniveaus von derzeit 70% des durchschnittlichen Einkommens auf 64%.
Ausgleich:
Förderung privater kapitalgedeckter Vorsorge, um 2030 insgesamt ein Versorgungsniveau von 72% zu erreichen.
Grundaussage:
Die Riestersche Rentenreform schließt nicht die heute bestehende Versorgungslücke, sie versucht nur das heute bestehende, unzureichende Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.
Kriterien:
Ob Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Banksparpläne, folgende Kriterien müssen von "Riesterprodukte" erfüllt werden:
- Laufende Beitragszahlung mit der Möglichkeit von Sonderzahlungen
- Endalter mindestens 60 Jahre oder Beginn des Sozialrentenbezugs
- Auszahlung als Rente oder Auszahlungsplan mit Verrentung von 10% des Kapitals ab dem 80. Lebensjahr
- Beitragsgarantie bei Auszahlung nach 10, 20, 30...Jahren und bei Ablauf
- Wechselmöglichkeit nach 10, 20, 30...Jahren mit Möglichkeit der Übertragung zumindest der Summe der eingezahlten Beiträge und Wechselmöglichkeit bei Verrentungsbeginn
- Kostentransparenz

