Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Warum die Rentenschätzung falsch ist

Hochrechnungen der gesetzlichen Rententräger zu optimistisch

Warum die Rentenauskünfte falsch sind:

  1. Die ausgewiesenen Altersrenten sind wegen der unterstellten Dynamiksätze durchweg zu optimistisch. Gerade jüngeren Versicherten wird durch eine angenommene Rentendynamik von bis zu 3,5 Prozent pro Jahr der Eindruck vermittelt, es bestünden keine oder nur geringe
    Versorgungslücken.

  2. Tatsache ist, dass die Rentensteigerung (Standardrente) in den alten Bundesländern in den letzten sieben Jahren (1995 bis 2001) durchschnittlich nur ungefähr 0,9 Prozent ausmachte.

  3. Ebenso fehlt ein Hinweis auf die Wirkung der Inflation. Der Inflationsrate von etwa 1,4 Prozent in den Jahren von 1995 bis 2001 steht eine durchschnittliche Rentensteigerung von 0,9 Prozent gegenüber.

  4. Im Betrachtungszeitraum wurden die Rentensteigerungen von der Inflation aufgezehrt. Unterstellt man einmal pro Jahr eine Differenz von etwa 0,5 Prozent zwischen Inflationsrate und Rentensteigerung, verschlingt dies in 30 Jahren rund 14 Prozent der Kaufkraft der künftigen Rente: Dann hat ein Euro gerade noch einen Gegenwert von 86 Cent.


  5. Eine Information, dass Rentenempfänger einen Eigenanteil von ungefähr acht Prozent der Bruttorente für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen, ist auch nicht zu finden. Zukünftig soll dieser Eigenanteil des Rentners sogar noch erhöht werden.

  6. In den Musterrechnungen der Rentenauskünfte werden Brutto-Beträge errechnet. Kein Wort darüber, dass bei den Renten steuerliche Mehrbelastungen geplant sind.

  7. Gutverdiener, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, erwerben für den darüber hinaus gehenden Teil keine Rentenansprüche. Hier besteht eine noch größere Versorgungslücke, auf die in der Renteninformation ebenfalls nicht hingewiesen wird.

  8. Nach einer Empfehlung der Rürup-Kommission soll das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2011 schrittweise auf 67 angehoben werden. Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, muss mit noch erheblicheren Abschlägen rechnen.