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Einkommensverlust im Krankheitsfall
Einkommensverlust im Krankheitsfall
Krankheit = weniger Einkommen?
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) führte das Beitragsentlastungsgesetz zum 1.Januar 1997 zu einer zusätzlichen Kürzung des Krankengeldes:
Nach Ende der Lohnfortzahlung (in den meisten Fällen nach sechs Wochen) erhalten sie nun noch 70% des Bruttolohnes, maximal jedoch 90% des Nettolohnes. Für pflichtversicherte Arbeitnehmer trifft in der Regel die Kappung auf 90% des Nettolohnes zu.
Darüber hinaus tragen GKV-Mitglieder auch im Krankheitsfall die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. 2002 gelten folgende Beitragssätze: 19,1% zur Rentenversicherung, 6,5% zur Arbeitslosenversicherung und 1,7% zur Pflegeversicherung. Unterm Strich reduziert sich das Krankengeld somit um nochmals 13,65%. Insgesamt beträgt damit die Differenz zum Nettoeinkommen ca. 24%!
Noch gravierender ist der Unterschied bei einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2002: 40.500,- € p.a.): Maximal 3.375,- € werden als Monatseinkommen bei der Krankengeldermittlung zugrunde gelegt. Aufgrund der genannten Kürzung errechnet sich das höchstmögliche Krankengeld wie folgt:
| Höchstmöglicher Krankengeldanspruch: | 70% aus 3.375,- € = | 2.362,50 € monatlich |
| entspricht | 78,75 € täglich | |
| abzüglich 13,65%= | 68,00 € täglich | |
| entspricht | 2.040,00 € monatlich |


