Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
GGF Kranken - Tagegeld
Wie sichern beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer ihr Krankentagegeld billigst ab?
Problem:
beherrschende GGF sind nicht sozialversicherungspflichtig und sichern ihr Krankentagegeld über ihre private Krankenversicherung ab.
Wir meinen:
eine teuere Lösung, da
- die Tarife meistens sehr teuer sind und
- die Beiträge steuerlich nicht absetzbar sind (da die Vorsorgeaufwendungen zumeist schon ausgeschöpft sind)
Unser Vorschlag:
Die GmbH versichert das Risiko der Lohnfortzahlung z.B. vom 15. bis zum 546. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das ist
- billiger und
- steuerlich abzugsfähig
Prämienbeispiel für die Absicherung von 5000 € Bruttogehalt:
Prämissen:
- 5000 € Bruttogehalt
- 39-jähriger beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, verheiratet 2 Kinder, Lohnsteuerklasse 3, keine Kirchensteuer
- 4040,64 € Nettoeinkommen
- 400% Gewerbesteuerhebesatz
- 25% Körperschaftssteuer
- 5,5% Solidaritätszuschlag
Bruttolohnabsicherung | Nettolohnabsicherung | Nettolohnabsicherung | |
| Tagegeld ab dem 4.Tag - 546.Tag | 99,19 Euro | 318,06 Euro | 420,66 Euro |
| Tagegeld ab dem 15.Tag - 546.Tag | 63,40 Euro | 107,46 Euro | 312,12 Euro |
| Tagegeld ab dem 22.Tag - 546.Tag | 48,06 Euro | 68,04 Euro | 171,86 Euro |
Fazit:
Die steuerlich begünstigte Bruttolohnabsicherung bringt große Beitragsvorteile.
Für ein konkretes Angebot können Sie mit uns
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