Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
GKV
GKV: Beiträge Kinder, Selbständige, KVdR
| Wie errechnet sich der Beitrag in der GKV, für dort eigenständig versicherte Kinder: |
| Bezugsgröße x 30/90 x Durchschnittsbeitragssatz in der GKV z.B. für 2002: 2.345 Euro x 1/3 x 14% = 109,43 Euro |
| Wie errechnet sich der Mindestbeitrag für Selbständige: |
Bezugsgröße x 30/40 x Durchschnittsbeitragssatz in der GKV z.B. für 2002: 2.345 Euro x 75% x 14% =246,23 Euro Unabhängig vom Mindestbeitrag berechnet sich der Beitrag für Selbständige nach der Beitragsbemessungsgrenze. Beim Nachweis niedrigerer Einnahmen sind diese die Bemessungsgrenze, mindestens aber obiger Mindestbeitrag (§240 Abs. 4 SGB V)
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| Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der KVdR Krankenversicherung der Rentner: |
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