Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

GKV

GKV: Beiträge Kinder, Selbständige, KVdR

Wie errechnet sich der Beitrag in der GKV, für dort eigenständig versicherte Kinder:
Bezugsgröße x 30/90 x Durchschnittsbeitragssatz in der GKV

z.B. für 2002: 2.345 Euro x 1/3 x 14% = 109,43 Euro

Wie errechnet sich der Mindestbeitrag für Selbständige:

Bezugsgröße x 30/40 x Durchschnittsbeitragssatz in der GKV

z.B. für 2002: 2.345 Euro x 75% x 14% =246,23 Euro

Unabhängig vom Mindestbeitrag berechnet sich der Beitrag für Selbständige nach der Beitragsbemessungsgrenze. Beim Nachweis niedrigerer Einnahmen sind diese die Bemessungsgrenze, mindestens aber obiger Mindestbeitrag (§240 Abs. 4 SGB V) 

 

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der KVdR Krankenversicherung der Rentner:
  • Anspruch auf eine Rente
  • Beantragung der Rente
  • Seit erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags muss der Versicherte  mindesten 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens
    • pflichtversichert in der GKV oder
    • freiwillig versichert in der GKV oder
    • familienversichert in der GKV gewesen sein.