Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Wechselmöglichkeiten in der GKV

Übersicht der Wechselmöglichkeiten von GKV-versicherten Arbeitnehmern in die PKV nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

PersonenkreisNeue Wechselmöglichkeit
Freiwillig GKV-versichert - drei und mehr Kalenderjahre über JAEG*Sofort
(Kündigung der GKV: 2 Monate zum Monatsende)
Freiwillig GKV-versichert - weniger als drei Kalenderjahre über JAEG*Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde 
Versicherungspflichtig, Arbeitgeberwechsel mit Einkommen über JAEG*Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde 
Versicherungspflichtig, Gehaltserhöhung mit Einkommen über JAEG*Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde 
Freiwillig GKV-versicherter Nichtarbeitnehmer (z.B. Selbständiger, Beamter) nimmt Beschäftigung mit Einkommen über JAEG*Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde 
Berufsanfänger mit Einkommen über JAEG* - bisher nicht GKV-versichertZum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde 
Berufsanfänger mit Einkommen über JAEG* - bisher GKV-versichertZum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde 

* JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze

Anmerkung:

Die "Dreijahresregelung" gilt nicht für Arbeitnehmer, die:
- am 27.10.2006 (Stichtagsregelung) PKV-versichert waren
- vor dem 27.10.2006 (Stichtagsregelung) ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben, um in eine PKV zu wechseln.