Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Wechselmöglichkeiten in der GKV
Übersicht der Wechselmöglichkeiten von GKV-versicherten Arbeitnehmern in die PKV nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
| Personenkreis | Neue Wechselmöglichkeit |
|---|---|
| Freiwillig GKV-versichert - drei und mehr Kalenderjahre über JAEG* | Sofort (Kündigung der GKV: 2 Monate zum Monatsende) |
| Freiwillig GKV-versichert - weniger als drei Kalenderjahre über JAEG* | Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde |
| Versicherungspflichtig, Arbeitgeberwechsel mit Einkommen über JAEG* | Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde |
| Versicherungspflichtig, Gehaltserhöhung mit Einkommen über JAEG* | Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde |
| Freiwillig GKV-versicherter Nichtarbeitnehmer (z.B. Selbständiger, Beamter) nimmt Beschäftigung mit Einkommen über JAEG* | Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde |
| Berufsanfänger mit Einkommen über JAEG* - bisher nicht GKV-versichert | Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde |
| Berufsanfänger mit Einkommen über JAEG* - bisher GKV-versichert | Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die JAEG* in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde |
* JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze
Anmerkung:
Die "Dreijahresregelung" gilt nicht für Arbeitnehmer, die:
- am 27.10.2006 (Stichtagsregelung) PKV-versichert waren
- vor dem 27.10.2006 (Stichtagsregelung) ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben, um in eine PKV zu wechseln.

