Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Leistungskürzungen im Überblick
Das GKV-Modernisierungsgesetz 2004
Leistungskürzungen im Überblick
Leistung | Änderung seit 1.1.2004 | Ausnahmen | Anmerkungen |
| Sterbegeld Entbindungsgeld | Aus dem Leistungs-katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. | ||
| Sterilisation | Sofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient, muss diese Leistung vom Versicherten selbst finanziert werden. | Ausnahme: Wenn eine Sterilisation medizinisch notwendig ist, werden diese Kosten auch weiterhin von der Krankenkasse über-nommen. | |
| Künstliche Befruchtung | Reduzierung von vier auf drei Versuche, die von der Krankenkasse zu jeweils 50 % bezahlt werden. Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre. | ||
| Sehhilfen/Brillen | Grundsätzlich beteiligen sich die Krankenkassen daran nicht mehr. | Ausnahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin für Kinder und Jugend-liche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträch-tigte Menschen. | |
| Fahrkosten | Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen | Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Kranken-kasse in besonderen Fällen eine Genehm-igung erteilen und die Fahrkosten über-nehmen. | |
| Arzneimittel | Nicht verschreibungs-pflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Kranken-kassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privatenLebensführung (z.B. Viagra)dienen, werden nicht mehr erstattet. | Ausnahmen: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandart gehören | |
| Mutterschaftsgeld Empfängnisverhütung Schwangerschaftsabbruch | Werden nun über Steuern finanziert. Für den Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin über die Krankenkasse abge-rechnet werden. | Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese aus Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 um insgesamt 1 Euro pro Packung erhöht. | |
| beim Zahnersatz | Zur Finanzierung des Zahnersatzes wird ab dem 1. Juli 2005 von allen Mitgliedern ein zusätzlicher Beitrag von 0,4% ihres Bruttoarbeitsentgeltes erhoben. Die Arbeitgeber beteiligen sich nicht an diesen Kosten. | Bezieher von Arbeitslosengeld II und mitversicherte Familien-angehöroge sind von der Erhebung des zusätz-lichen Sonderbeitrages ausgenommen. | Die so genannten befundorientierten Festzuschüsse orientieren sich nicht mehr an den Kosten der Behandlung, sondern an der Ausgangs-situation im Gebiss - dem Befund. Bei gleicher Ausgangs-siluation erhalten die Versicherten in Zukunft einen gleichen Zuschuss. |
| beim Krankengeld | Ab Juli 2005 wird von den Mitgliedern ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % erhoben, den er ebenfalls alleine tragen muss. |
Neue Zuzahlungen im Überblick
Leistung | Zuzahlung seit 2004 | Ausnahmen | Anmerkungen |
| beim Arztbesuch | Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt | Überweisung:Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisbegühr ausgeschlössen | 10 Euro pro Quartal bedeutet: Egal wie oft der Versicherte zu einem Arzt geht, und egal, zu wie vielen Ärzten er mit Überweisung geht: Er zahlt nicht mehr als 10 Euro Praxisgebühr innerhalb eines Quartals. |
| bei Arzneimitteln und Verbandsmaterial | Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. | Beispiele: Ein Medikament kostet 10 Euro. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 Euro. Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 % vorn Preis, also 7,50 Euro. Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 Euro begrenzt. | |
| bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege | Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt!. | Beispiel: Wenn z. B. auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 % der Kosten pro Massage. | |
| bei Hilfsmitteln | Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel |z. B. Hörgerät, orthopädische Schuhe, Rollstuhl}, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. | Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat, | |
| bei einer Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe | Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro. | ||
| bei der stationären Vorsorge und Rehabilitation | Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschluss-hcilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage. | ||
| bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter | Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. | ||
| im Krankenhaus | Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr | Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert neun Tage. |

