Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Leistungskürzungen im Überblick

Das GKV-Modernisierungsgesetz 2004

Leistungskürzungen im Überblick

Leistung

Änderung seit 1.1.2004

Ausnahmen

Anmerkungen

Sterbegeld      EntbindungsgeldAus dem Leistungs-katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen.
SterilisationSofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient, muss diese Leistung vom Versicherten selbst finanziert werden.Ausnahme:
Wenn eine Sterilisation medizinisch notwendig ist, werden diese Kosten auch weiterhin von der Krankenkasse über-nommen.
Künstliche BefruchtungReduzierung von vier auf drei Versuche, die von der Krankenkasse zu jeweils 50 % bezahlt werden. Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre.
Sehhilfen/BrillenGrundsätzlich beteiligen sich die Krankenkassen daran nicht mehr.Ausnahme:
Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin für Kinder und Jugend-liche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträch-tigte Menschen.
FahrkostenKosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommenAusnahme:
Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Kranken-kasse in besonderen Fällen eine Genehm-igung erteilen und die Fahrkosten über-nehmen.
ArzneimittelNicht verschreibungs-pflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Kranken-kassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privatenLebensführung (z.B. Viagra)dienen, werden nicht mehr erstattet.Ausnahmen: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandart gehören
Mutterschaftsgeld Empfängnisverhütung SchwangerschaftsabbruchWerden nun über Steuern finanziert. Für den Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin über die Krankenkasse abge-rechnet werden.Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese aus Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 um insgesamt 1 Euro pro Packung erhöht.
beim ZahnersatzZur Finanzierung des Zahnersatzes wird ab dem 1. Juli 2005 von allen Mitgliedern ein zusätzlicher Beitrag von 0,4% ihres Bruttoarbeitsentgeltes erhoben. Die Arbeitgeber beteiligen sich nicht an diesen Kosten.Bezieher von Arbeitslosengeld II und mitversicherte Familien-angehöroge sind von der Erhebung des zusätz-lichen Sonderbeitrages ausgenommen.Die so genannten befundorientierten Festzuschüsse orientieren sich nicht mehr an den Kosten der Behandlung, sondern an der Ausgangs-situation im Gebiss - dem Befund. Bei gleicher Ausgangs-siluation erhalten die Versicherten in Zukunft einen gleichen Zuschuss.
beim KrankengeldAb Juli 2005 wird von den Mitgliedern ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % erhoben, den er ebenfalls alleine tragen muss.

Neue Zuzahlungen im Überblick

Leistung

Zuzahlung seit 2004

Ausnahmen

Anmerkungen

beim ArztbesuchPraxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt

Überweisung:Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt.

Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisbegühr ausgeschlössen

10 Euro pro Quartal bedeutet: Egal wie oft der Versicherte zu einem Arzt geht, und egal, zu wie vielen Ärzten er mit Überweisung geht: Er zahlt nicht mehr als 10 Euro Praxisgebühr innerhalb eines Quartals.
bei Arzneimitteln und VerbandsmaterialZuzahlung von 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.Beispiele:
Ein Medikament kostet 10 Euro. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 Euro. Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 % vorn Preis, also 7,50 Euro. Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 Euro begrenzt.
bei Heilmitteln und häuslicher KrankenpflegeZuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt!.Beispiel:
Wenn z. B. auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 % der Kosten pro Massage.
bei HilfsmittelnZuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel |z. B. Hörgerät, orthopädische Schuhe, Rollstuhl}, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.Ausnahme:
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat,
bei einer Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe

Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.

bei der stationären Vorsorge und RehabilitationZuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschluss-hcilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage.
bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und VäterZuzahlung von 10 Euro pro Tag.
im KrankenhausZuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro KalenderjahrEin durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert neun Tage.