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FAQ

FAQ zu den neuen Sterbetafeln DAV 2004 R für Rentenversicherungen

1. Wie wirkt sich die neue Sterbetafel auf das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Neuabschlüssen aus?

Bei gleichem monatlichen Beitrag sinkt im Vergleich zur DAV 1994 R je nach Ansparzeit die garantierte versicherte Rente um 8 bis 15 %. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass aufgrund der längeren Lebenserwartung die Rente im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum gezahlt werden muss.

a) Beispiel: Sofortbeginnende Rente, Einmaleinlage 100.000 EUR, Rentenbeginnalter 65 Jahre (2005), Rentenzahlweise monatlich, Garantiezeit 5 Jahre

Tafel DAV 1994 R

Tafel DAV 2004 R 

 

Monatsrente garantiert  

Monatsrente garantiert  

Mann             

515 €

460 €

Frau

450 €

410 €

b) Beispiel: Aufgeschobene Rente, Beitragsrückgewähr im Todesfall, monatl. Beitrag 100 EUR, Eintrittsalter 30 (2005), Rentenbeginnalter 65, Garantiezeit 5 Jahre 

Tafel DAV 1994 R

Tafel DAV 2004 R 

 

Monatsrente garantiert  

Monatsrente garantiert  

Mann             

280 €

240 €

Frau

245 €

225 €

 

2. Wie hoch ist die Lebenserwartung in der neuen Tafel?

Ein heute 65-jähriger Mann hat nach der neuen Tafel eine Lebenserwartung von 89 Jahren, eine gleichaltrige Frau von 93 Jahren. Ein heute geborener Junge dagegen hat eine Lebenserwartung von 98 Jahren und ein heute geborenes Mädchen von 102 Jahren.
Diese Werte übersteigen die jüngst vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Werte der Lebenserwartung, da im Gegensatz zu den üblichen Statistiken die Lebensversicherungsunternehmen bei ihren Rechnungsgrundlagen für Rentenversicherungen die voraussichtliche künftige Verbesserung der Sterblichkeit berücksichtigen. Dieser sogenannte Sterblichkeitstrend wird aus der Entwicklung in der Vergangenheit abgeleitet. Zusätzlich werden Sicherheitsmargen für außerplanmäßige Entwicklungen und Besonderheiten im Bestand eingebaut.

Die mittlere Lebenserwartung in Jahren (gerundet) 

Tafel DAV 1994 R

Tafel DAV 2004 R 

 

 Geburtsjahr 1940  

 Geburtsjahr 2005 

 Geburtsjahr 1940  

 Geburtsjahr 2005 

Mann             

86 Jahre

89 Jahre

89 Jahre

98 Jahre

Frau

90 Jahre

95 Jahre

93 Jahre

102 Jahre

 

3. Haben die Tarife mit den veralteten Rechnungsgrundlagen bisher Verluste erzeugt? Wie erfolgt die Finanzierung des Aufwandes für die Reservestärkung genau?

Das in den Versicherungsunternehmen beobachtete Sterblichkeitsniveau war durch die Tafel DAV 1994 R noch ausreichend abgebildet. Insofern sind Sterblichkeitsverluste bisher so gut wie nicht aufgetreten. Allerdings muss nun dem zu beobachtenden Trend zur Sterblichkeitsverbesserung (höhere Lebenserwartung) auf Grund des langfristigen Charakters von Rentenversicherungen Rechnung getragen werden. Dies erfolgt mit der Einführung der neuen Sterbetafel.
In der Regel wird der Finanzierungsaufwand zunächst vom gesamten Bestand getragen werden. Im Laufe der Zeit werden die einzelnen Verträge, entsprechend ihres jeweiligen Bedarfs und ihrer Überschusskraft herangezogen, so dass die kollektiv gestellten Finanzmittel ganz oder teilweise wieder frei werden. Nicht ausgeschlossen sind auch kollektive Verfahren, die alle Erträge und Verpflichtungen jeweils gleichmäßig auf das Kollektiv umlegen, um somit den Ausgleich im Kollektiv optimal auszunützen. Das individuelle Verfahren erscheint auf den ersten Blick "gerechter", das kollektive Verfahren kommt dem Versicherungsgedanken jedoch näher. Die Kunden profitieren langfristig von ihrer Einbindung in das Portefeuille des Unternehmens. Insofern ist auch der kollektive Ansatz sachgerecht.

4. Soll jetzt schnell noch ein Vertrag nach alten Rechnungsgrundlagen abgeschlossen werden?

Der Entschluss eine Rentenversicherung abzuschließen, sollte grundsätzlich nicht von externen Einflüssen, sondern von dem individuellen Versorgungsbedürfnis abhängen. Auch die Verträge, die jetzt bis zur Einführung der neuen Tafel abgeschlossen werden, werden intern auf entsprechende Rechnungsgrundlagen umgestellt. Dies beeinflusst jedoch nicht ihre garantierte Rente. Allerdings dient ein Teil der künftigen Überschussbeteiligung der Verträge, die jetzt noch mit alten Rechnungs-grundlagen abgeschlossen werden, im Vergleich zu Verträgen, die ab 1. Januar 2005 mit neuen Rechnungsgrundlagen abgeschlossen werden, dazu, die Reserven zu stärken, was dazu führt, dass sie nicht mehr in dem Maße zur Erhöhung der garantierten Rente führen wird. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Gesamtleistung aus der Rentenversicherung im Wesentlichen unabhängig vom Abschlusstermin (2004 oder 2005) ist.

5. Wie wirkt sich die Tafel auf die Rente bestehender Verträge aus?

Die garantierte Rente bestehender Verträge bleibt unverändert – die Reserven werden zur Ausfinan-zierung der Renten gestärkt. Aus diesem Grund ist damit zu rechnen, dass künftige Überschüsse die versicherte Rente nicht in dem Maße wie vorher erhöhen.

6. Wie wirkt sich die Tafel auf die Kapitalabfindung bestehender Verträge aus?

Die garantierte Kapitalabfindung bestehender Verträge ändert sich durch die Einführung der neuen Rechnungsgrundlagen nur geringfügig. Werden künftige Überschüsse dazu verwendet, die Deckungsrückstellung zur Ausfinanzierung der Renten zu stärken, so erhalten die Versicherungs-nehmer diese Überschüsse bei Wahl der Kapitalabfindung in der Regel mit ausgezahlt, so dass sich auch die gesamte Kapitalabfindung allein durch die Einführung einer neuen Sterbetafel nicht automatisch ändert.

7. Wie wirkt sich die Tafel auf die bereits laufenden Renten aus?

Zunächst muss man hier betonen, dass die garantierten Renten in keinem Falle sinken. Dies ist das wesentliche Merkmal der privaten Rentenversicherung. Bei laufenden Renten sind bzgl. der Überschussbeteiligung zwei Systeme zu unterscheiden. Zum einen, und dies ist im Neugeschäft weit mehr verbreitet, gibt es die sog. steigende oder dynamische Rente.
Dabei werden Überschussanteile dazu verwendet, um jährlich eine Rentenerhöhung zu finanzieren. Bei dieser Überschussverwendung kann der monatliche Auszahlungsbetrag nicht sinken, da das jeweils erreichte Rentenniveau bereits garantiert ist.
Etwas anders verhält es sich bei dem anderen System, der sogenannten "gleichmäßigen" oder "konstanten" Überschussrente. In diesem Fall werden die während der gesamten Rentenlaufzeit anfallenden Überschüsse in eine gleich hohe Rente umgerechnet, so dass die Anfangsrente höher ist als bei der dynamischen Rente. Allerdings wird dabei vorausgesetzt, dass die künftigen Überschüsse in der Höhe entstehen, wie sie bei Rentenbeginn festgelegt wurden. Ändert sich im Nachhinein das Überschussniveau, muss auch die Überschussrente korrigiert werden. Der Kunde wird in den Vertrags-unterlagen auf diese Änderungsmöglichkeit der "konstanten" Überschussrente hingewiesen. Die Höhe der Absenkung ist abhängig von der speziellen Vertragskonstellation und kann nicht allgemein quantifiziert werden.

8. Werden die Lebensversicherungsunternehmen weiterhin Modellrechnungen einsetzen?

Der Kunde hat ein großes Bedürfnis, über die möglichen Leistungen informiert zu werden.
Die garantierten Leistungen stehen bei den Modellrechnungen im Vordergrund. Die Auswirkung der neuen Sterbetafel auf die gesamten Leistungen wird sehr unterschiedlich sein, z. B. auch zwischen Kapitalabfindung und Rente. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der jetzt vorliegenden Erkenntnisse die Hinweise in den Modellrechnungen auf die mögliche Auswirkung der neuen Sterbetafel auf die Überschussbeteiligung noch deutlicher werden als dies bisher schon zu beobachten war.

9. Ist der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen Männer und Frauen nach der neuen Tafel kleiner geworfen?

Nein – entsprechende Aussagen können wir nicht allgemein bestätigen. Eine heute 65-jährige Frau lebt im Durchschnitt vier Jahre länger als ein heute 65-jähriger Mann. Der Unterschied nach "alter Sterbetafel" betrug ebenfalls vier Jahre. Dieser Unterschied in der Lebenserwartung zwischen Männern und Frauen ist, wie Frage 2. zeigt, auch bei sehr jungen Menschen stabil (das heute geborene Mädchen lebt im Mittel vier Jahre länger als der heute geborene Junge).

10. Wie hoch ist der Gesamtaufwand für die Reservestärkung?

Für das Jahr 2004 rechnen wir mit einem Aufwand von etwa 4 Mrd. € (entspricht 2,5 % der Deckungs-rückstellung) für die gesamte Branche zur Stärkung der Reserven. In den folgenden Jahren wird der Trend der Sterblichkeitsentwicklung laufend beobachtet und bei Bedarf werden weitere Sicherheits-margen aufgebaut.

11. Wer entwickelt Sterbetafeln und in welchem Rhythmus? Als Nachfragen dazu: Gibt es eine gesetzliche Grundlage? Wer veranlasst die Berechnungen? Welchen Einfluss haben Versicherungsunternehmen auf die Sterbetafeln? Müssen sie die Tafeln 1:1 übernehmen oder kann der Verantwortliche Aktuar sie mit Blick auf die Situation des eigenen Unternehmens – zumindest teilweise – individualisieren?

Nach § 11 VAG müssen die Prämien in der Lebensversicherung unter Zugrundelegung angemessener versicherungsmathematischer Annahmen kalkuliert werden und so hoch sein, dass das Versicherungsunternehmen voraussichtlich all seinen Verpflichtungen nachkommen kann, insbesondere für die einzelnen Verträge ausreichende Deckungsrückstellungen zu bilden. Nach § 11a Abs. 3 VAG hat der Verantwortliche Aktuar sicherzustellen, dass bei der Berechnung der Prämie und der Deckungsrückstellung die Grundsätze des § 11 VAG und der aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnung sowie des § 341f HGB eingehalten werden. Nach § 341f Abs. 1 HGB sind Deckungsrückstellungen für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungsgeschäft in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes und nach Abzug des versicherungsmathematisch ermittelten Barwertes der künftigen Beiträge zu bilden.
Insgesamt hat der Verantwortliche Aktuar somit darauf zu achten, dass er für die Berechnung der Deckungsrückstellung und der Prämie ausreichend vorsichtige Rechnungsgrundlagen ansetzt. Die Angemessenheit dieser Rechnungsgrundlagen bzgl. des eigenen Bestandes muss der Verantwortliche Aktuar laufend überprüfen. Darüber hinaus untersucht eine Arbeitsgruppe innerhalb der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) laufend unternehmensübergreifende Entwicklungen anhand von großen Versichertenbeständen. Dabei fließen auch aktuelle Trends der Bevölkerungssterblichkeit ein. Die jetzigen neuen Tafeln sind Resultat dieser Untersuchungen. Sollte ein Unternehmen diese Tafeln nicht anwenden, so braucht es statistisch gesicherte Aussagen aus seinem eigenen Bestand. Nichts desto trotz ist ein Verantwortlicher Aktuar eines Unternehmens dazu verpflichtet, höhere Sicherheitsmargen anzusetzen, wenn aus Indizien in seinem Bestand eine niedrigere Sterblichkeit zu erwarten ist als im Modellbestand für die Sterbetafel.

12. Wie schnell bzw. innerhalb welchen Zeitraums müssen aktualisierte/neue Sterbetafeln Niederschlag in den Tarifen der Versicherer finden. Nachfragen: Konsequenzen für künftige Produkte bzw. den Bestand?

Nach handelsrechtlichen Vorgaben müssen künftige Entwicklungen sofort bei der Ermittlung der Deckungsrückstellung berücksichtigt werden. Für das Jahr 2004 rechnen wir branchenweit mit einem Aufwand von etwa 4 Mrd. € (entspricht 2,5 % der Deckungsrückstellung) zur Stärkung der Reserven. In den folgenden Jahren wird der Trend der Sterblichkeitsentwicklung laufend beobachtet und bei Bedarf werden weitere Sicherheitsmargen aufgebaut. Bei Neuverträgen gehen wir davon aus, dass die meisten Unternehmen die neuen Rechnungsgrundlagen technisch zum Beginn des Jahres 2005 umsetzen können.

13. Vergangenheitsbetrachtung: Wann/wie oft wurden bei den Versicherern in der Vergangenheit neue Sterbetafeln für Rententarife angewendet?

Private Rentenversicherungen spielen am Markt erst seit Beginn der 1980er Jahre eine nennenswerte Rolle. Ende der 1980er Jahre wurde die damalige Rententafel 1949/51 durch die aktuellere Sterbetafel 1987 R abgelöst. Ein starker Anstieg des Geschäftes war erst nach Deregulierung 1994 zu beobachten. Mit Veröffentlichung der Tafel DAV 1994 R erfolgte Mitte der 1990er Jahre eine erneute Aktualisierung.

14. Inwieweit wird die BaFin in den Prozess der Berechnung neuer Sterbetafeln bis hin zur Einarbeitung der Ergebnisse ins Tarifwerk beim Versicherungsunternehmen mit einbezogen? Gibt es ein Mitspracherecht der BaFin bzw. Informationspflichten der DAV?

Nach § 81 VAG hat die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht auf die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere auf die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen zu achten. Insofern wird eine Neubewertung von Rentenbeständen bei Vorliegen neuer Erkenntnisse zur Sterblichkeitsentwicklung immer auch mit Wirtschaftsprüfern und der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

15. Wie sieht es bei Produkten ausländischer Anbieter aus? Gilt, grob gesagt: deutsches Recht = deutsche Sterbetafeln?

Antwort von Frage 11 gilt für alle Lebensversicherungsunternehmen die der deutschen Aufsicht und dem VAG unterliegen. Produkte ausländischer Anbieter, die nicht dem VAG unterliegen, weisen i. d. R. nicht das gleiche Garantieniveau auf. Andererseits ist davon auszugehen, dass ausländische Anbieter der gleichen tatsächlichen Sterblichkeitsentwicklung unterliegen wie deutsche Unternehmen.

16. Führt die neue Rentensterbetafel auch zu höheren Prämien bei anderen Tarifarten, wie   z. B. der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die steigende Lebenserwartung muss bei der Kalkulation von Produkten berücksichtigt werden, bei denen die Erlebensfallleistung im Vordergrund steht. Deshalb wird bei diesen Produkten auch eine spezielle Sterbetafel mit Berücksichtigung des Sterblichkeitstrends verwendet. Bei der Berufs-unfähigkeitsversicherung steht das Invaliditätsrisiko im Vordergrund. Die Veränderung der Sterblichkeit spielt dabei eine vergleichsweise geringe Rolle. Die Sterbetafeln zur Kalkulation der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen deshalb nicht geändert werden.