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Erwerbsminderungsrente 2001
Neuregelung der Erwerbminderungsrente 2001
Auch nach der Rentenreform beruhigt in die Zukunft blicken
Am 1.1.2001 ist das „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" in Kraft getreten. Die neue Regelung bringt gravierende Änderungen für alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem 1.1.2001 Einbußen in der Erwerbsfähigkeit erleiden.
Weil die Neuregelung in den meisten Fällen eine Verschlechterung der Versorgung durch die gesetzliche Versicherung nach sich zieht, wird die private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit unerläßlich.
| Ab 1.1.2001: Die neue Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | Die private Berufsunfähigkeitsversicherung |
| Was ändert sich bei Berufsunfähigkeit? Im Rahmen des neuen Gesetzes ist die Berufsunfähigkeitsrente weggefallen. Nur die vor dem 2.1.1961 Geborenen erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie in ihrem bisherigen Beruf noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können. Dies führt zu einer durchschnittlichen Renteneinbuße von 26%. | Ist die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos wirklich erforderlich? Einen teilweisen oder vollständigen Verlust der Arbeitskraft kann jeden treffen. Das ist grundsätzlich unabhängig von Alter, Beruf oder Geschlecht. Hauptursache für eine Erwerbsminderung sind in erster Linie Krankheiten. Heute scheidet bereits jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig wegen Erwerbsminderung aus dem Arbeitsleben aus. |
In welcher Höhe wird die neue Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Was bedeutet "allgemeiner Arbeitsmarkt"? Ein 35jähriger Dipl.Ing. kann zwar in seinem erlernten Beruf nicht mehr tätig sein, aber eine andere Tätigkeit, z.B. als Pförtner, kann er durchaus noch ausüben. | Welche Vorteile bringt mir eine private Berufsunfähigkeitsversicherung? Sie können sich eine individuell maßgeschneiderte Vorsorge aufbauen, bzw. den Erfordernissen des entsprechenden Lebensabschnitts anpassen. Entgegen der Praxis in der gesetzlichen Versicherung kann ihr privater Schutz nicht plötzlich eingeschränkt werden oder gar entfallen. Über uns vermittelte Produkte müssen ein verbraucherfreundliches Bedingungswerk besitzen und preiswert sein. So verzichten gute Versicherungsunternehmen auf die Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Der in der linken Spalte aufgeführte Dipl.Ing. wird nicht auf die Tätigkeit eines Pförtners verwiesen. |
Wie sieht die gesetzliche Versorgungsleistung nach dem neuen Gesetz aus?
Aufgrund einer Krankheit ist er nur noch in der Lage 3 Stunden täglich zu arbeiten. In unserem Fall als Pförtner. Er hat somit einen Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Die beträgt 1.480 DM plus sein Gehalt als Pförtner (angenommen) 1.000 DM Die entstandene Versorgungslücke beträgt 2.970 DM | Kann ich mir die private Absicherung überhaupt leisten? Unser z.B. 35jähriger Dipl. Ing, wendet bei der Absicherung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 DM zahlbar bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr eine monatliche Prämie in Höhe von 122 DM (incl. Überschußbeteiligung) auf. Sie sehen, der Berufsunfähigkeitsschutz ist erschwinglich, selbst wenn man die besten Bedingungen zugrunde legt. Quelle: Morgen&Morgen, LV-Vergleichsprogramm |
| Welche Konsequenzen hat das neue Gesetz für die gesetzlich Versicherten? Die Bundesregierung betont mit der Einführung der Erwerbsminderungsrente den Charakter der gesetzlichen Rentenversicherung als Basisversorgung. Fazit: Um sich ein ausreichendes Rentenniveau zu sichern, liegt es an Ihnen, sich rechtzeitig Gedanken über alternative Versorgungsergänzungen zu machen. Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht entstehende Renteneinbußen aus und sichert das Einkommen und den Lebensstandard langfristig. | Woher bekomme ich weitere Informationen? |

