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Bundestag beschließt Gesundheitsreform

Bundestag beschließt Gesundheitsreform

Wechsel zur PKV zum 1.1. sofort wieder möglich.

3-jährige Wartezeit abgeschafft.

 

Mit dem „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ GKV-FinG wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2007 galt.

Arbeitnehmer werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt.

 

Nach dem GKV-FinG sind folgende Personen versicherungsfrei:

  • Arbeitnehmer, deren Gehalt in 2010 über der JAEG liegt, also über 49.950 Euro p.a.
  • Berufsanfänger mit einem Einkommen über der JAEG
  • Personen, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen mit einem Gehalt über der JAEG

 

Tipp zum Jahresende:

Durch das GKV-FinG können nun wieder deutlich mehr gesetzlich Versicherte in die Private Krankenversicherung wechseln.