Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Nachgelagerte Besteuerung

Was bedeutet "nachgelagerte Besteuerung"?

Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung steuerlich gefördert bzw. freigestellt wird. Im Gegenzug müssen aber die Altersrenten dann voll besteuert werden.

Gleiches gilt für die ab 1.1.2005 neuen Tarife der Versicherer (Rürüp-Rente)