Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Kapitalanlageprodukte

Kapitalanlageprodukte (Schicht 3)

Wie sieht die neue Besteuerung bei privaten Kapital- und Rentenversicherungen aus?

Bestandsschutz: Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen und policiert wurden, und zu denen im Jahr 2004 mind. 1 Beitrag geflossen ist, sind weiterhin steuerfrei, wenn die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und die Vertragslaufzeit 12 Jahre beträgt. Kapitalzahlungen/-abfindungen bei Ablauf oder Rückkauf sind bisher steuerfrei.

Für ab dem 1.1.2005 neu abgeschlossene Veträge gilt:

  • Die Erträge sind voll steuerpflichtig. Als Ertrag gilt die Differenz zwischen einbezahlten Beiträgen und ausgezahlter Leistung. 
    Ausnahme: Erfolgt die Auszahlung frühestens nach 12 Jahren und ab Alter 60, sind die Erträge nur zu Hälfte steuerpflichtig.
  • Rentenzahlungen: die Renten sind wie bisher mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Ertragsanteil wird aber geringer, auch für bestehende Verträge bzw. bereits laufende Rentenzahlungen.
Bisherige Besteuerung

Besteuerung für ab 2005
neu abgeschlossene Verträge

Auszahlungen aus
Kapital-/Renten-
versicherungen

steuerfrei

Erträge voll steuerpflichtig
Ausnahme: Bei Auszahlungen
frühestens nach 12 Jahren und
ab Alter 60 sind die Erträge zur
Hälfte steuerpflichtig

lebenslange
Rentenzahlung

Versteuerung mit
dem Ertragsanteil

Versteuerung mit
niedrigerem Ertragsanteil

  • Ertragsanteile sind ab 1.1.2005 niedriger als bisher. Das gilt auch für bestehende Verträge/laufende Leistungen
  • Der Sonderausgabenabzug in der Ansparzeit entfällt für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge ab 1.1.2005  - die Beiträge werden aus dem voll versteuerten Einkommen bezahlt.

Für Altverträge gelten entweder

  • die neuen sonstigen Vorsorgeaufwendungsgrenzen (1500 € bzw. 2400 € pro Jahr pro Person) oder
  • die alten Sonderausgaben sofern im Rahmen der Günstigerprüfung über alle 3 Schichten die alte Regelung besser ist.


Folgendes Beispiel macht den Steuervorteil bei Abschluss eines Versicherungsvertrages in 2004 deutlich:

Beispiel:  Ein 30-jähriger spart monatlich 200 Euro bis zum Alter 65 Grundtabelle, Einkünfte mit 65: 30.000 Euro

Versicherungsbeginn

2004

2005

Vorteil bei
Abschluss
in 2004

Ablaufleistung vor Steuer

200.580 €

189.162 €

Ablaufleistung nach Steuern

200.580 €

165.005 €

35.575 €