Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Kapitalanlageprodukte
Kapitalanlageprodukte (Schicht 3)
Wie sieht die neue Besteuerung bei privaten Kapital- und Rentenversicherungen aus?
Bestandsschutz: Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen und policiert wurden, und zu denen im Jahr 2004 mind. 1 Beitrag geflossen ist, sind weiterhin steuerfrei, wenn die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und die Vertragslaufzeit 12 Jahre beträgt. Kapitalzahlungen/-abfindungen bei Ablauf oder Rückkauf sind bisher steuerfrei.
Für ab dem 1.1.2005 neu abgeschlossene Veträge gilt:
- Die Erträge sind voll steuerpflichtig. Als Ertrag gilt die Differenz zwischen einbezahlten Beiträgen und ausgezahlter Leistung.
Ausnahme: Erfolgt die Auszahlung frühestens nach 12 Jahren und ab Alter 60, sind die Erträge nur zu Hälfte steuerpflichtig. - Rentenzahlungen: die Renten sind wie bisher mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Ertragsanteil wird aber geringer, auch für bestehende Verträge bzw. bereits laufende Rentenzahlungen.
| Bisherige Besteuerung | Besteuerung für ab 2005 | |
| Auszahlungen aus Kapital-/Renten- versicherungen | steuerfrei | Erträge voll steuerpflichtig |
| lebenslange Rentenzahlung | Versteuerung mit |
- Ertragsanteile sind ab 1.1.2005 niedriger als bisher. Das gilt auch für bestehende Verträge/laufende Leistungen
- Der Sonderausgabenabzug in der Ansparzeit entfällt für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge ab 1.1.2005 - die Beiträge werden aus dem voll versteuerten Einkommen bezahlt.
Für Altverträge gelten entweder
- die neuen sonstigen Vorsorgeaufwendungsgrenzen (1500 € bzw. 2400 € pro Jahr pro Person) oder
- die alten Sonderausgaben sofern im Rahmen der Günstigerprüfung über alle 3 Schichten die alte Regelung besser ist.
Folgendes Beispiel macht den Steuervorteil bei Abschluss eines Versicherungsvertrages in 2004 deutlich:
Beispiel: Ein 30-jähriger spart monatlich 200 Euro bis zum Alter 65 Grundtabelle, Einkünfte mit 65: 30.000 Euro
Versicherungsbeginn | 2004 | 2005 | Vorteil bei |
Ablaufleistung vor Steuer | 200.580 € | 189.162 € | |
| Ablaufleistung nach Steuern | 200.580 € | 165.005 € | 35.575 € |

