Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Basisversorgung

Basisversorgung

Welche Voraussetzungen gelten für eine steuerliche Förderung?

- Lebenslange Rentenzahlung frühestens ab Alter 60
- Der Vertrag darf nich vererbt, d.h. im Todesfall ausgezahlt werden, übertragen, beliehen, veräußert oder als Kapitalzahlung ausgezahlt werden
- Eine Zusatzversorgung für Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit sowie Hinterbliebenabsicherung (Ehegatte / kindergeldberechtigte Kinder) ist einschließbar

Wie wird besteuert?

Arbeitnehmer können ihre Beiträge ab dem 1.1.2005 zur gesetzlichen Rente sowie zur neuen kapitalgedeckten Leibrente steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Im Gegenzug werden die ausgezahlten Renten versteuert. Der Übergang zur vollständigen Absetzbarkeit der Beiträge bzw. zur vollen Besteuerung der Renten wird schrittweise erfolgen. Die volle Absetzbarkeit der Beiträge in Höhe von 20.000 € p.a. wird im Jahr 2025 erreicht, die volle Besteuerung der Renten im Jahr 2040. 

Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden:

  • Im Jahr 2005 60% der Beiträge, max. 12.000 €
  • Bis zum Jahr 2025 steigt der Sonderausgabenbetrag jährlich um 2% bis auf 100%, max. 20.000 € p.a. an
Steuerliche abzugsfähige Beiträge

Beispiel:
Arbeitnehmer, Bruttolohn 30.000 € p.a.

 

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

 5.850 €

Beiträge zur neuen privaten kapitalgedeckten Leibrente   

+ 2.000 €

Gesamtbeitrag zur Basisversorgung

= 7.850 €

davon 60% abzugsfähig im Jahr 2005

4.710 €

abzügl. steuerfreier Arbeitgeber-Anteil zur GRV              

- 2.925 €

steuerlich absetzbarer Betrag

= 1.785 €

Wieviel Beiträge könnten im Jahr 2005 maximal abgesetzt werden?
max. Beiträge zur Basisversorgung                     

20.000 €

davon 60% abzugsfähig im Jahr 2005

12.000 €

abzügl. steuerfreier Arbeitgeber-Anteil

- 2.925 €

max. steuerlich absetzbarer Betrag                        

= 9.075 €


Die gezahlten Renten werden mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Das betrifft auch heutige Rentner!

  • Im Jahr 2005 wird die ausgezahlte Rente zu 50% versteuert
  • Der sich daraus ergebende steuerfrei bleibende Teil wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben
  • Bis zum Jahr 2040 steigt der zu versteuernde Anteil für die neuen Rentnerjahrgänge auf 100% an
Steuerpflichtiger Anteil der Renten

Beispiel:

2005 erhält der Rentner 10.000 € Jahresrente

 

Besteuerungsanteil 50% (steuerfrei, bleibt konstant während der gesamten Rentenzeit)

5.000 €

abzgl. Werbungskosten-Pauschalbetrag

- 102 €

zu versteuern

4.898 €

2006 erhöht sich seine Rente auf

10.500 €

abzgl. Freibetrag

- 5.000 €

abzgl. Werbungskosten-Pauschalbetrag                                                                   

-    102 €

zu versteuern

5.398 €