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Das Alterseinkünftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz beinhaltet wesentliche Änderungen für die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Das Gesetz wurde vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt zum 1.1.2005 in Kraft.
Warum gibt es das Alterseinkünftegesetz?
Nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 6.3.2002 ist die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss daher bis zum 1.1.2005 eine steuerliche Gleichbehandlung schaffen.
Diese Gelegenheit wird genutzt, die Förderung und Besteuerung der Altersvorsorge neu zu regeln - es wird auf das System der sog. "nachgelagerten Besteuerung " umgestellt.
Grundsätzlich sollen auch nur noch Altersvorsorge-Modelle steuerlich gefördert werden, die im Alter eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen und vorzeitige Auszahlung bei Kündigung oder Tod ausschließen.
Grundlage für das Gesetz ist das 3-Schichten-Modell:
1 | - gesetzliche Rente | |
| 2 | Zusatzversorgung | - betriebliche Altersversorgung - Riester-Rente |
| 3 | Kapitalanlageprodukte | alle sonstige Produkte der Vermögensbildung, z.B. Kapital- und private Rentenversicherungen, die für die Altersvorsorge genutzt werden können, aber nicht müssen |

