Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zur Pensionskasse
- Frage 1
Kann ich die Beiträge während der Laufzeit verändern?
Antwort: Die Beiträge können jederzeit verändert werden.
Nach oben bis maximal 204 € monatlich (2003) und
nach unten bis 25 € (bei Gruppenverträgen 50 €) monatlich.
- Frage 2
Kann ich mit der Beitragszahlung aussetzen?
Antwort: Ja
- Frage 3
Kann ich den Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen?
Antwort: Wenn der neue Arbeitgeber einverstanden ist, ja.
- Frage 4
Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, dass der neue Arbeitgeber meinen Pensionskassenvertrag übernimmt?
Antwort: Nein. Der Rechtsanspruch besteht nur darin, dass der Arbeitnehmer verlangen kann, dass eine Entgeltumwandlung möglich ist. Sofern der Arbeitgeber weder die Pensionskasse noch den Pensionsfonds anbietet, muss er die Direktversicherung zulassen.
- Frage 5
Habe ich einen Anspruch darauf die jeweilige Pensionskasse auszuwählen?
Antwort: Nein. Das Recht zur Auswahl der jeweiligen Pensionskasse hat der Arbeitgeber.
- Frage 6
Kann ich meinen Pensionskassenvertrag beim Arbeitgeberwechsel auch auf mich übertragen lassen, wenn der neue Arbeitgeber meinen Altvertrag nicht übernimmt?
Antwort: Ja.
- Frage 7
Kann ich den Beitrag im Fall der Frage 6 selbst weiterbezahlen?
Antwort: Ja
- Frage 8
Sind die Leistungen aus selbst bezahlten Beiträgen dann steuerfrei?
Antwort: Ja für Kapitalauszahlungen, wenn die Restlaufzeit nach der Umstellung mindestens 12 Jahre beträgt. Rentenzahlungen sind ebenfalls begünstigt und nur in Höhe des Ertragsanteils (z.B. 27% im Alter 65) steuerpflichtig. (Rechtslage 2003)
- Frage 9
Wie lange gilt die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge?
Antwort: Bis 31.12.2008
- Frage 10
Wie lange gilt die Steuerfreiheit der Beiträge?
Antwort: Für die gesamte Laufzeit
- Frage 11
Wie ist die Rente aus der Pensionskasse zu versteuern?
Antwort: Die Pensionskassenrente ist voll steuerpflichtig
- Frage 12
Was darf ich im Alter verdienen um steuerfrei zu sein?
Antwort: Ab 2005 ist der Grundfreibetrag für Ledige bei 7.664,00 Euro und für Verheiratete bei 15.328,00 Euro
- Frage 13
Wie hoch ist die Steuer wenn ich über dem Grundfreibetrag liege?
Antwort: Ab 2005 für den Übersteigenden Betrag ca. 15% bis zu einem Einkommen von 12.739,00 Euro (Ledige) bzw. 25.478,00 Euro (Verheiratete)
- Frage 14
Ist die Pensionskassenförderung besser als die Riesterförderung ?
Antwort: Ja, für den "Normalverdiener" . Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge, die höhere Förderung als bei Riester, die einfache Handhabung (keine Förderanträge) und die geringere Kostenbelastung der Tarife, sprechen klar für die Pensionskasse.
Für Arbeitnehmer mit sehr kleinem Einkommen und vielen Kindern kann die Riesterförderung günstiger sein.
- Frage 15
Kann ich mir im Falle des Arbeitgeberwechsels den Rückkaufswert der Pensionskasse ausbezahlen lassen?
Antwort: Ja, aber nur wenn der Kapitalbetrag das 4,8-fache der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Für 2003 sind das 2.345,00 Euro x 4,8 = 11.256,00 Euro. Der Abfindungsbetrag ist steuerpflichtig.

