Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Pensionsfonds
Überblick zum Pensionsfonds
| Durchführungsweg | Pensionsfonds |
| Erläuterung | Der Arbeitgeber sagt seinen Arbeitnehmern eine Versorgungsleistung zu, die er über einen Pensionsfonds finanziert. |
| Träger der Versorgung | Pensionsfonds |
| Rechtsanspruch | Ja |
| Finanzierung der Versorgungsleistungen | Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den Pensionsfonds. |
| Steuerliche Behandlung des Arbeitgebers bzw. seiner Aufwendungen | Keine Auswirkungen in der Bilanz des Arbeitgebers. Die Beiträge an den Pensionsfonds wirken sich gewinnmindernd aus (Betriebsausgaben). |
| Steuerliche Behandlung des Arbeitnehmers bzw. der späteren Leistungen | Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds sind für den Arbeitnehmer nach §3 Nr.63 EStG steuerfrei, soweit sie 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzl. Rentenversicherung nicht übersteigen. Die späteren Leistungen aus dem Pensionsfonds unterliegen der vollen (nachgelagerten) Besteuerung gemäß § 22 Abs.5 EStG, d.h. es können kein Versorgungsfreibetrag und keine Werbungskosten geltend gemacht werden! |
| Sozialversicherung | Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds sind sozialversicherungsfrei, soweit sie 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzl. Rentenversicherung nicht übersteigen. Entgeltumwandlungen sind nur bis 2008 und max. bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei. |
| PSV-Pflicht | Ja |
| Förderung gemäß Riester | Ist dann möglich, wenn die Beiträge an den Pensionsfonds aus dem individuell versteuerten und verbeitragtem (Sozialversicherung) Arbeitsentgelt stammen. |

