Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Pensionsfonds

Überblick zum Pensionsfonds

Durchführungsweg

Pensionsfonds

ErläuterungDer Arbeitgeber sagt seinen Arbeitnehmern eine Versorgungsleistung zu, die er über einen Pensionsfonds finanziert.
Träger der VersorgungPensionsfonds
RechtsanspruchJa
Finanzierung der VersorgungsleistungenDer Arbeitgeber zahlt Beiträge an den Pensionsfonds.
Steuerliche Behandlung
des Arbeitgebers bzw.
seiner Aufwendungen
Keine Auswirkungen in der Bilanz des Arbeitgebers. Die Beiträge an den Pensionsfonds wirken sich gewinnmindernd aus (Betriebsausgaben).
Steuerliche Behandlung
des Arbeitnehmers bzw.
der späteren Leistungen
Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds sind für den Arbeitnehmer nach §3 Nr.63 EStG steuerfrei, soweit sie 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzl. Rentenversicherung nicht übersteigen.

Die späteren Leistungen aus dem Pensionsfonds unterliegen der vollen (nachgelagerten) Besteuerung gemäß § 22 Abs.5 EStG, d.h. es können kein Versorgungsfreibetrag und keine Werbungskosten geltend gemacht werden!

SozialversicherungBeiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds sind sozialversicherungsfrei, soweit sie 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzl. Rentenversicherung nicht übersteigen.

Entgeltumwandlungen sind nur bis 2008 und max. bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei.

PSV-PflichtJa
Förderung gemäß
Riester
Ist dann möglich, wenn die Beiträge an den Pensionsfonds aus dem individuell versteuerten und verbeitragtem (Sozialversicherung) Arbeitsentgelt stammen.