Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Höchstgrenzen der Leistung der Insolvenzsicherung
Höchstgrenzen der Leistung der Insolvenzsicherung
Für Zusagen nach dem 31.12.1998:
Vom Arbeitgeber finanzierte Altersversorgung: das 3-fache der monatlichen Bezugsgröße (2005: 2415 €) (BetrAVG § 3 Abs.3 Satz 1)

