Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Höchstgrenzen der Leistung der Insolvenzsicherung

Höchstgrenzen der Leistung der Insolvenzsicherung

Für Zusagen nach dem 31.12.1998:

Vom Arbeitgeber finanzierte Altersversorgung: das 3-fache der monatlichen Bezugsgröße (2005: 2415 €) (BetrAVG § 3 Abs.3 Satz 1)