Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Kürzung des Höchstbetrages für Basisrenten

Kürzung des Höchstbetrages für Basisrenten

Das Jahressteuergesetz 2008 wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und hat auch Auswirkungen auf die Basisrenten!

Ab dem nächsten Jahr wird der Höchstbetrag für Basisrenten bei

nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (z.B. GGF) generell gekürzt werden, wenn diesen Personen auf Grund ihres Dienstverhältnisses Altersversorgungs-Leistungen zugesagt worden sind.

Die Folge ist:

Wenn eine Zusage auf Altersversorgung (bei nicht rentenversicherungspflichtigen

Arbeitnehmern) besteht wird immer

  • der Höchstbetrag für Basisvorsorge-Aufwendungen gekürzt

  • nur die gekürzte Vorsorgepauschale angesetzt

unabhängig vom Quotenvergleich oder Durchführungsweg.

Beispiel für eine Kürzung in 2008:

54.600 € (BBG OST)*19,9 % = 10.865 €

Das bedeutet, dass ein Gesellschafter Geschäftsführer nur noch 9.135 € Beitragsleistung zur Basisrente gefördert bekommt.

zurück