Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Kürzung des Höchstbetrages für Basisrenten
Kürzung des Höchstbetrages für Basisrenten
Das Jahressteuergesetz 2008 wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und hat auch Auswirkungen auf die Basisrenten!
Ab dem nächsten Jahr wird der Höchstbetrag für Basisrenten bei
nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (z.B. GGF) generell gekürzt werden, wenn diesen Personen auf Grund ihres Dienstverhältnisses Altersversorgungs-Leistungen zugesagt worden sind.
Die Folge ist:
Wenn eine Zusage auf Altersversorgung (bei nicht rentenversicherungspflichtigen
Arbeitnehmern) besteht wird immer
der Höchstbetrag für Basisvorsorge-Aufwendungen gekürzt
nur die gekürzte Vorsorgepauschale angesetzt
unabhängig vom Quotenvergleich oder Durchführungsweg.
Beispiel für eine Kürzung in 2008:
54.600 € (BBG OST)*19,9 % = 10.865 €
Das bedeutet, dass ein Gesellschafter Geschäftsführer nur noch 9.135 € Beitragsleistung zur Basisrente gefördert bekommt.

