Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Steuervorteil

Der Steuervorteil der Pensionszusage

In Zahlen

Für eine Musterpensionszusage von

  • 1000 Euro Altersrente
  • 1000 Euro Invalidenrente
  •   600 Euro Witwenrente
  • und einer Rentendynamik von 3% p.a. sind
bis zum 65. Lebensjahres des Zusageempfängers Rückstellungen in Höhe von ca. 181.500 Euro zu bilden

Bei einem unterstellen Steuersatz einer GmbH von 40 % inkl. Gewerbesteuer ergibt sich hier eine langfristige Steuerstundung bis zu 72.600 Euro, die z. B. zur Finanzierung der Pension verwendet werden kann.

SteuerstundungDa die Rückstellung ab dem 65. Lebensjahr des Zusageempfängers schrittweise wieder aufgelöst werden muß führen diese zur Steuerstundung und nicht zur endgültigen Steuerersparnis. 
Steuergestaltung durch erhöhte RückstellungJe mehr Risiken in der Pensionszusage abgesichert werden, desto höher ist die Rückstellung und damit der Steuerspareffekt, z. B.
  • Zusätzliche Absicherung der Witwen- oder Invalidenrente.
  • Vereinbarung einer Rentendynamik um einen festen jährlichen Prozentsatz (1 bis 3%). Anpassungen die nach dem BetrAVG im Leistungsfall erforderlich sind (aber nicht vorab vereinbart waren), führen seit 1999 nicht mehr zu einer erhöhten Rückstellung.
Endgültige SteuerersparnisDa die Rückstellungen im Hinblick auf die Gewerbeertragssteuer keine Dauerschulden sind, ist die Ersparnis von 10 bis 20% Gewerbeertragssteuer beträchtlich.
Außerdem kann angenommen werden, dass der Einkommenssteuersatz des Zusageempfängers im Alter  geringer ist als während der Berufszeit.