Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Das Prinzip

Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage.

Zusagefähig sind

  • Altersrente
  • Invalidenrente
  • Witwenrente
  • Waisenrente

als laufenden Leistung oder als Kapitalauszahlung


Der Arbeitnehmer hat einen einklagbaren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Die Pensionszusage (Direktzusage) kann als 

    • zusätzliche Arbeitgeberleistung oder
    • als Gehaltsumwandlung (deferred compensation d. h. der Arbeitnehmer bezahlt die Beiträge)

    vereinbart werden.

    Die Regelungen des BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) gelten, soweit nicht zulässigerweise in der Versorgungszusage abweichendes vereinbart ist.