Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Voraussetzung

Die Voraussetzung für die Förderung nach § 3 Ziffer 63 EStG:

1. Vorliegen eines ersten Dienstverhältnisses
2. Mindestendalter 60 Jahre
3. Keine Abtretung oder Beleihung durch den Arbeitnehmer
4. Keine vorzeitige Kündigung durch den Arbeitnehmer
5. Mindestlaufzeit 5 Jahre
6. Maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
7. Zusätzlich max. 2.800 Euro Jahresbeitrag, wenn §40 b EStG nicht in Anspruch genommen wird