Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Das Prinzip

Das Prinzip der Direktversicherung

Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer eine Versorgungsversprechen, indem er eine Versicherung auf das Risiko des Arbeitnehmers abschließt.
Versicherungsarten sind

  • Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Kapitalversicherung auf den Todesfall
  • Rentenversicherung
  • Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Arbeitgeber ist immer der Versicherungsnehmer.
Der Arbeitnehmer ist immer das versicherte Risiko.

Die Direktversicherung ist

  • als zusätzliche Arbeitgeberleistung möglich oder 
  • als Entgeltumwandlung 

Ab dem 1.1.2005:
Der maximal förderungsfähige Beitrag beträgt 2.496 Euro, außerdem zusätzlich 1.800 Euro wenn die Förderung nach § 40 b EStG nicht genutzt wird.  

Für die Darstellung der Sozialversicherungsersparnis klicken Sie bitte auf das Beispiel "Die steuerliche Auswirkung"

Bis zum 31.12.2004:
Der maximal förderungsfähige Beitrag betrug 1.752,00 Euro  (2.148,00 Euro bei Durchschnittsbildung)

Der Vorteil: Die Gehaltsteile, die als Beiträge zur Direktversicherung bezahlt werden, unterliegen lediglich der Pauschalbesteuerung und nicht dem persönlichen Steuersatz.
So ergibt sich für 2002 für einen Arbeitnehmer in der höchsten Steuerprogression (ohne Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags und ohne Kirchensteuer) folgende Rechnung:

  • Besteuerung 1.752,00 mit 48,5% ergibt eine Steuerlast von 849,72 Euro
  • Alternativ: Pauschalbesteuerung einer Direktversicherung:
    1.752,00 Euro x 20% ergibt eine Steuerlast von 350,40 Euro
  • Der Steuervorteil beträgt also 499,32 Euro

Die Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung sind um wesentlichen in §40 b EStG sowie in Abschn. 129 LStR geregelt

Die Regelungen des BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) gelten, soweit nicht zulässigerweise in der Versorgungszusage abweichendes vereinbart ist.