Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Direktversicherung
Überblick zur Direktversicherung
| Durchführungsweg | Direktversicherung |
Erläuterung | Der Arbeitgeber schließt auf das Leben seiner Arbeitnehmer Kapital- oder Rentenversicherungen ab, aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilw. bezugsberechtigt sind. |
| Träger der Versorgung | Lebensversicherer |
| Rechtsanspruch | Ja |
Finanzierung der Versorgungsleistungen | Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an das Lebensversicherungsunternehmen. |
| Steuerliche Behandlung des Arbeitgebers bzw. seiner Aufwendungen | Keine Auswirkungen in der Bilanz des Arbeitgebers (sofern er nicht teilweise bezugsberechtigt ist). Der Arbeitgeber zahlt lediglich Versicherungsbeiträge, die sich gewinnmindernd auswirken (Betriebsausgaben). |
| Steuerliche Behandlung des Arbeitnehmers bzw. der späteren Leistungen | Ab 1.1.2005 Bis 31.12.2004 |
| Sozialversicherung | Ab 1.1.2005 Bis 31.12.2004 Änderung durch das AVmG: Entgeltumwandlungen sind nur noch bis 2008 und max. bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei. |
| PSV-Pflicht | i.d.R. nein |
| Förderung gemäß Riester | Ist dann möglich, wenn die Beiträge zur Direktversicherung aus dem individuell versteuerten und verbeitragtem (Sozialversicherung) Arbeitsentgelt stammen. |

