Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Direktversicherung

Überblick zur Direktversicherung

DurchführungswegDirektversicherung

Erläuterung

Der Arbeitgeber schließt auf das Leben seiner Arbeitnehmer Kapital- oder Rentenversicherungen ab, aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilw. bezugsberechtigt sind.

Träger der VersorgungLebensversicherer
RechtsanspruchJa

Finanzierung der Versorgungsleistungen

Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an das Lebensversicherungsunternehmen.
Steuerliche Behandlung des Arbeitgebers bzw. seiner AufwendungenKeine Auswirkungen in der Bilanz des Arbeitgebers (sofern er nicht teilweise bezugsberechtigt ist). Der Arbeitgeber zahlt lediglich Versicherungsbeiträge, die sich gewinnmindernd auswirken (Betriebsausgaben).
Steuerliche Behandlung des Arbeitnehmers bzw. der späteren Leistungen

Ab 1.1.2005
Nach § 3 Ziff.63 EStG steuerfrei bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2005: 2496 €);
Wenn die Altförderung nach § 40 b EStG nicht in Anspruch genommen wurde, dann können weitere 1800 € steuerfrei gestellt werden

Bis 31.12.2004
Beiträge zur Direktversicherung sind Arbeitslohn und daher zum Zeitpunkt der Zahlung zu versteuern. Nach § 40 b EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit dem z. Zt. gültigen Pauschalsteuersatz von 20% zzgl. pauschaler Kirchensteuer erheben. In der Leistungsphase (nur bei lfd. Renten) ist der in den Renten enthaltene Ertragsanteil steuerpflichtig.

Sozialversicherung

Ab 1.1.2005
Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2005: 2496 €) bis 31.12.2008 soz.versicherungsfrei. 

Bis 31.12.2004
Beiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt aufwendet, unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Gleiches gilt für Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung, sofern sie aus Einmalzahlungen stammen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

Änderung durch das AVmG:

Entgeltumwandlungen sind nur noch bis 2008 und max. bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei.

PSV-Pflichti.d.R. nein
Förderung gemäß RiesterIst dann möglich, wenn die Beiträge zur Direktversicherung aus dem individuell versteuerten und verbeitragtem (Sozialversicherung) Arbeitsentgelt stammen.