Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Betriebliche Altersvorsorge
Übersicht zu den Durchführungswegen
Die Behandlung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung ab 2005 im Überblick
| Durchführungsweg | Steuerliche Behandlung in der Ansparphase | Steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase beim Arbeitnehmer | Sozialabgaben | |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitgeber- finanziert | Entgeltumwandlung | |||
| Direktzusage | Gewinn mindernd beim Arbeitgeber (Bildung einer Pensionsrückstellung, §6a EStG), steuerfrei beim Arbeitnehmer (§11 EStG) | Als Arbeitslohn beim Arbeitnehmer steuerpflichtig, §19 EStG | Abgabenfrei | Abgabenfrei bis zu 4% der jährlichen Beitragsbemessungs-grenze (BBG) der Rentenversicherung. |
Unterstützungskasse | Gewinn mindernd beim Arbeitgeber (§4d EStG), steuerfrei beim Arbeitnehmer (§11 EStG). | Als Arbeitslohn steuerpflichtig, §19 EStG. | Abgabenfrei | Abgabenfrei bis zu 4% der jährlichen BBG der Rentenversicherung. |
Direktversicherung | Betriebsausgabe beim Arbeitgeber, steuerfrei beim Arbeitnehmer, §3 Nr.63 EStG in Höhe von 4% der BBG + 1.800 Euro. Bei Zusagen vor 2005: Auf Antrag Pauschal-versteuerung bis 1.752 / 2.148 Euro, §40b EStG. | Nachgelagerte Besteuerung der Renten. Bei Option Kapitalauszahlung volle Besteuerung, §22 Nr.5 EStG; bei Pauschalver-steuerung: Ertragsanteil-besteuerung, §22 Nr.1 EStG. | Abgabenfrei bis zu 4% der BBG bzw. 1.752 / 2.148 Euro | Abgabenfrei bis zu 4% der BBG der Rentenversicherung. Nicht aber in Höhe der zusätzlichen 1.800 Euro. Bei §40b EStG Förderung abgabenfrei bis 1.752 / 2.148 Euro bei Umwandlung von Sonderzahlungen. |
Direktversicherung II | Volle Steuerpflicht beim Arbeitnehmer, dafür Sonderaus-gabenabzug oder Zulagenförderung, §§ 10a, 82 Abs.2 EStG. | Nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlung, §22 Nr.5 EStG. | Abgaben-pflichtig | Abgabenpflichtig |
Pensionsfonds I | Betriebsausgabe beim Arbeitgeber, steuerfrei beim Arbeitnehmer, §3 Nr.63 EStG in Höhe von 4% der BBG + 1.800 Euro. | Nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlung, §22 Nr.5 EStG. | Abgabenfrei bis zu 4% der BBG | Abgabenfrei bis zu 4% der BBG, nicht aber in Höhe der zusätzlichen 1.800 Euro. |
Pensionsfonds II | Volle Steuerpflicht beim Arbeitnehmer, dafür Sonderaus-gabenabzug oder Zulagenförderung, §§ 10a, 82 Abs.2 EStG. | Nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlung, §22 Nr.5 EStG. | Abgaben-pflichtig | Abgabenpflichtig |
Pensionskasse I | Betriebsausgabe beim Arbeitgeber, pauschal versteuert beim Arbeitnehmer, §40b EStG. Gilt bei Zusagen vor 2005 oder zeitlich unbegrenzt bei umlagenfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge. | Rentenzahlung mit Ertragsanteil steuerpflichtig, §22 Nr.1 EStG. Einmalauszahlung ggf. steuerfrei, wenn Vertrag vor 2005 geschlossen. | Abgabenfrei bis 1.752 / 2.148 Euro | Abgabenfrei bis 1.752 / 2.148 Euro bei Umwandlung von Sonderzahlungen |
Pensionskasse II | Betriebsausgabe beim Arbeitgeber, steuerfrei beim Arbeitnhemer, §3 Nr.63 EStG in Höhe von 4% der BBG + 1.800 Euro. | Nachgelagerte Besteuerung der Rente, §22 Nr.5 EStG. | Abgabenfrei bis zu 4% der BBG | Abgabenfrei bis zu 4% der BBG der Rentenversicherung |
Pensionskasse III | Volle Steuerpflicht beim Arbeitnehmer, dafür Sonderaus-gabenabzug oder Zulagenförderung, §§ 10a, 82 Abs.2 EStG. | Nachgelagerte Besteuerung der Rente, §22 Nr.5 EStG. | Abgaben-pflichtig | Abgabenpflichtig |
Vervielfältigungs- | Steuerfreie Übertragung von bis zu 1.800 Euro pro Dienstjahr ab 2005 in die Altersvorsorge, §3 Nr.63 S.4 EStG. | Nachgelagerte Besteuerung der Rente, §22 Nr.5 EStG. | Abgabenfrei bis zu 4% der BBG | Abgabenfrei bis zu 4% der BBG der Rentenversicherung. |

