Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Betriebliche Altersvorsorge

Übersicht zu den Durchführungswegen

Die Behandlung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung ab 2005 im Überblick

 

DurchführungswegSteuerliche Behandlung in der AnsparphaseSteuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase beim ArbeitnehmerSozialabgaben
Arbeitgeber-
finanziert
Entgeltumwandlung
DirektzusageGewinn mindernd beim Arbeitgeber (Bildung einer Pensionsrückstellung, §6a EStG), steuerfrei beim Arbeitnehmer (§11 EStG)Als Arbeitslohn beim Arbeitnehmer steuerpflichtig, §19 EStGAbgabenfreiAbgabenfrei bis zu 4% der jährlichen Beitragsbemessungs-grenze (BBG) der Rentenversicherung.

Unterstützungskasse

Gewinn mindernd beim Arbeitgeber
(§4d EStG), steuerfrei beim Arbeitnehmer
(§11 EStG). 
Als Arbeitslohn steuerpflichtig, §19 EStG.AbgabenfreiAbgabenfrei bis zu 4% der jährlichen BBG der Rentenversicherung.

Direktversicherung
I

Betriebsausgabe beim Arbeitgeber, steuerfrei beim Arbeitnehmer,
§3 Nr.63 EStG in Höhe von 4% der BBG + 1.800 Euro.
Bei Zusagen vor 2005: Auf Antrag Pauschal-versteuerung bis 1.752 / 2.148 Euro, §40b EStG.
Nachgelagerte Besteuerung der Renten. Bei Option Kapitalauszahlung volle Besteuerung, §22 Nr.5 EStG;
bei Pauschalver-steuerung: Ertragsanteil-besteuerung, §22 Nr.1 EStG.
Abgabenfrei bis zu 4% der BBG bzw. 1.752 / 2.148 EuroAbgabenfrei  bis zu 4% der BBG der Rentenversicherung. Nicht aber in Höhe der zusätzlichen 1.800 Euro. Bei §40b EStG Förderung abgabenfrei bis 1.752 / 2.148 Euro bei Umwandlung von Sonderzahlungen.

Direktversicherung II

Volle Steuerpflicht beim Arbeitnehmer, dafür Sonderaus-gabenabzug oder Zulagenförderung, §§ 10a, 82 Abs.2 EStG.Nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlung,
§22 Nr.5 EStG.
Abgaben-pflichtigAbgabenpflichtig

Pensionsfonds I

Betriebsausgabe beim Arbeitgeber, steuerfrei beim Arbeitnehmer,
§3 Nr.63 EStG in Höhe von 4% der BBG + 1.800 Euro.
Nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlung,
§22 Nr.5 EStG.
Abgabenfrei bis zu 4% der BBGAbgabenfrei bis zu 4% der BBG, nicht aber in Höhe der zusätzlichen 1.800 Euro.

Pensionsfonds II

Volle Steuerpflicht beim Arbeitnehmer, dafür Sonderaus-gabenabzug oder Zulagenförderung, 
§§ 10a, 82 Abs.2 EStG.
Nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlung,
§22 Nr.5 EStG.
Abgaben-pflichtigAbgabenpflichtig

Pensionskasse I

Betriebsausgabe beim Arbeitgeber, pauschal versteuert beim Arbeitnehmer,
§40b EStG.
Gilt bei Zusagen vor 2005 oder zeitlich unbegrenzt bei umlagenfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge.
Rentenzahlung mit Ertragsanteil steuerpflichtig, §22 Nr.1 EStG.
Einmalauszahlung ggf. steuerfrei, wenn Vertrag vor 2005 geschlossen.
Abgabenfrei bis 1.752 / 2.148 EuroAbgabenfrei  bis 1.752 / 2.148 Euro bei Umwandlung von Sonderzahlungen

Pensionskasse II

Betriebsausgabe beim Arbeitgeber, steuerfrei beim Arbeitnhemer,    
§3 Nr.63 EStG in Höhe von 4% der BBG + 1.800 Euro.
Nachgelagerte Besteuerung der Rente,  §22 Nr.5 EStG.Abgabenfrei bis zu 4% der BBGAbgabenfrei bis zu 4% der BBG der Rentenversicherung

Pensionskasse III

Volle Steuerpflicht beim Arbeitnehmer, dafür Sonderaus-gabenabzug oder Zulagenförderung,
§§ 10a, 82 Abs.2 EStG.
Nachgelagerte Besteuerung der Rente,  §22 Nr.5 EStG.Abgaben-pflichtigAbgabenpflichtig

Vervielfältigungs-
regelung

Steuerfreie Übertragung von bis zu 1.800 Euro pro Dienstjahr ab 2005 in die Altersvorsorge,
§3 Nr.63 S.4 EStG.
Nachgelagerte Besteuerung der Rente,  §22 Nr.5 EStG.Abgabenfrei bis zu 4% der BBGAbgabenfrei bis zu 4% der BBG der Rentenversicherung.