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Ampel Irrsinn bei Finanzprodukten

Ampel Irrsinn bei Finanzprodukten

von: Joachim Dolatschko

 

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Broschüre „Ampelcheck Geldanlage“ entwickelt. Ziel sollte es sein, Geldanlagen mit einem einfachen System zu bewerten. Rot steht für "Achtung, Gefahr!", Gelb für "Risiko oder Nachteil vorhanden", Grün für "empfehlenswert oder unbedenklich".

 

Die staatlich geförderte Rürup-Rente würde hiernach als gefährlich eingestuft werden.

 

Die Ampel unterstellt, dass alle Verbraucher in puncto Lebenssituation, Portfolio-Zusammensetzung und Wünschen gleich sind. Das stimmt so nicht. Wer staatlich gefördert für das Alter vorsorgt, dem muss klar sein, dass er lange auf sein Geld verzichten muss. Diesen Punkt kann man der Rürup-Rente nicht vorwerfen.

 

Es heißt in der Broschüre wörtlich, dass die Ampelwertung auf einen Blick erkennen lässt, ob die Geldanlage zu einem passt oder nicht. Private Rentenversicherungen sind meist mit Rot bewertet, Sparbücher dagegen mit Grün. Die Botschaft heißt für mich: Kündige deine Rentenversicherung und schichte um in Sparbücher. Das ist Irrsinn sagt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen.

 

Er erkärt: „Es kann nicht sein, dass eine öffentlich finanzierte Einrichtung eine öffentlich geförderte Altersvorsorge pauschal als gefährlich einstuft. Von "Finanztest" gibt es auch andere Urteile zur Rürup-Rente. Da heißt es, dass „...Selbstständige, die auf eine lebenslange Rente wert legen und sicher sind, die Beiträge bis zum Rentenalter zahlen zu können, gut damit fahren.“

 

Niemand käme auf die Idee, ohne umfangreiche Diagnose einer Krankheit, Arzneimittel in dieser Form zu bewerten. Die Frage, ob ein Produkt geeignet ist, entscheidet sich in der Analyse der persönlichen Lebenssituation.

 

Freie Finanzdienstleister, sind seit dem 22.5.2007 verpflichtet, schriftlich die Ergebnisse jeder Beratung zu dokumentieren. Zudem ist seit dem 1.1.2009 für den Verkauf von Finanz- und Versicherungsprodukten ein Befähigungsnachweis und eine entsprechende Registrierung zu erbringen.

 

Beides ist für die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen nicht notwendig. Vielleicht sollte der Gesetzgeber darüber nachdenken, auch diese Personen in die Pflicht zu nehmen. Dann würden solche Ideen wie der „Ampelcheck Geldanlage“ dort landen, wo sie hingehören: in den Papierkorb. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

 

Nachtrag: Gerade erfahren wir, dass das Landgericht Berlin der Verbraucherzentrale Hamburg per einstweiliger Verfügung untersagt hat, falsche und irreführende Aussagen zur Qualität von Lebens- und Rentenversicherungsprodukten und Eignung für die Altersvorsorge zu verbreiten. Der „Ampelcheck Geldanlage“ darf ab sofort nicht mehr verteilt werden.