Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Wie ich mit Schenkungen an Kindern Steuern sparen kann:
Wie ich mit Schenkungen an Kindern Steuern sparen kann und was ich dabei beachten muss
Wer keine Einkommenssteuer zahlen muss, bekommt auf Antrag vom Finanzamt eine Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung, und zwar immer für drei Jahre.
Großer Vorteil:
Sparer können damit auch steuerfreie Zinserträge oberhalb des Sparerfreibetrags kassieren, sofern sie eine solche Bescheinigung ihrer Depotstelle vorlegen (insgesamt 8501 € ab 2007).
Das ist gerade für Familien interessant, die Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen wollen, um ihre Steuerlast zu mindern.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
| Grundfreibetrag | 7664 Euro |
| Sparerfreibetrag | 750 Euro |
| sowie Pauschbetrag für Werbungskosten | 51 Euro |
| und Sonderausgaben | 36 Euro |
| Summe steuerfrei | 8501 Euro |
NV - Bescheinigungen müssen alle 3 Jahre erneuert werden.
die Übertragung von Vermögen innerhalb einer Familie erkennt der Fiskus aber nur an, wenn Eltern nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen können, sobald sie ein Konto oder Depot auf das Kind einrichten.
Mögliche Nachteile:
Krankenversicherung
Ein Kind mit Monatseinkünften von meht als 350 Euro (dieser Wert gilt für 2006 und errechnet sich aus 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 2450 €:7= 350 €) muss eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
Kindergeld
Auch Eltern volljähriger Kinder müssen aufpassen. Sind Kinder in der Familie über 18 Jahre alt und befinden sie sich noch in der Ausbildung, könnten das Kindergeld und der Kinderfreibetrag ab einer bestimmten Höhe der Einnahme (8501 Euro zzgl. Sozialversicherungsbeiträge der Kinder [Beschluss des BVerG vom 11.1.2005 BvR 167/02]) der Kinder aus Kapitalvermögen wegfallen. Dies gilt auch für die Ausbildungsförderung nach Bafög.

