Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Wirkung des Progressionsvorbehaltes

Wirkung des Progressionsvorbehaltes nach Höhe des zu versteuerndes Einkommen bei einer Beteiligung von EUR 30.000 *

Wirkung des Progressionsvorbehaltes

Wirkung des Progressionsvorbehaltes

 Exemplarische Darstellung. Die Wirkung aus dem Progressionsvorbehalt ist abhängig vom individuellen Steuersatz des Anlegers, der Höhe des steuerlichen Ergebnis der Fondsgesellschaft und dem Beteiligungsbetrag. Berechnungsgrundlage in o.g. Beispiel ist ein Beteiligungskapital von EUR 30.000,- sowie ein durchschnittliches (deutsches) steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft in Höhe von 3,8%. Die Steuerbelastung wurde jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) sowie Kirchensteuer (9%) gerechnet. Die Ertragsreduzierung um x Prozentpunkte bezieht sich jeweils auf das Beteiligungskapital.