Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Änderungen Häuslebau

Änderungen für Häuslebauer ab 2004

  1. Eigenheimzulage wird gekürzt: Max. 1250 Euro p.a. und 800 p.a. pro Kind Kinderzulage. Einkommensgrenzen (=Summe der positiven Einkünfte vor Verlustverrechnung) für ledige 70.000 Euro und verheiratet 140.000 Euro und pro Kind 30.000 Euro für zwei Jahre (Jahr des Kaufs und das Vorjahr).

  2. Wohnungsbauprämie auf 8,8% von 512 Euro (Singles) bzw. 1024 Euro (Verheiratete) gekürzt.

  3. Degressive Afa für Wohnungsbau nur noch 10 x 4% und 8 Jahre x 2,5% und 32 Jahre x 1,25%.

  4. Sonderafa für Baudenkmäler nur noch 8 Jahre x 9% und 4 Jahre x 8%

  5. Instandhaltungs- und Modernisierungskosten nur noch bis 15% sofort steuerlich absetzbar.

  6. Mietverträge zwischen Angehörigen müssen eine Mindestmiete von 55% der ortsüblichen Marktmiete aufweisen. Zwischen 55% und 75% der ortsüblichen Marktmiete kann das Finanzamt den Nachweis der Gewinnerzielung verlangen.