Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Änderungen Häuslebau
- Eigenheimzulage wird gekürzt: Max. 1250 Euro p.a. und 800 p.a. pro Kind Kinderzulage. Einkommensgrenzen (=Summe der positiven Einkünfte vor Verlustverrechnung) für ledige 70.000 Euro und verheiratet 140.000 Euro und pro Kind 30.000 Euro für zwei Jahre (Jahr des Kaufs und das Vorjahr).
- Wohnungsbauprämie auf 8,8% von 512 Euro (Singles) bzw. 1024 Euro (Verheiratete) gekürzt.
- Degressive Afa für Wohnungsbau nur noch 10 x 4% und 8 Jahre x 2,5% und 32 Jahre x 1,25%.
- Sonderafa für Baudenkmäler nur noch 8 Jahre x 9% und 4 Jahre x 8%
- Instandhaltungs- und Modernisierungskosten nur noch bis 15% sofort steuerlich absetzbar.
- Mietverträge zwischen Angehörigen müssen eine Mindestmiete von 55% der ortsüblichen Marktmiete aufweisen. Zwischen 55% und 75% der ortsüblichen Marktmiete kann das Finanzamt den Nachweis der Gewinnerzielung verlangen.