Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Erlass Erbschaftssteuer 2005

Erlass Erbschaftssteuer 2005

FondsartEinkünfteFreibeträge Betriebs-
vermögen 1)
Steuerliche Bemessungsgrundlage

Empfehlung/ Notwendigkeit
HR-Eintragung

Information der
Anleger
Schiffs-
beteiligungen
gewerblich

ja

Wert gemäß Steuer-bilanz

ja

Rundschreiben
Ende Oktober 2005
Immobilienfonds

Holland

gewerblich

nein

Grundstück im Ausland : gemeiner Wert

Übrige Vermögens-gegenstände/ Schulden : Nennwert

nein
(solange in Holland keine Erbschaftssteuer besteht)

Geschäfts- und Treuhandbericht 2005
(Versand 2006)

Deutschland

vermögens-
verwaltend

nein

Grundstück : Ertragswert gemäß §§ 145-150 BewG

Übrige Vermögens-gegenstände/ Schulden : Nennwert

ja

Geschäfts- und Treuhandbericht 2004
(separates Schreiben)

Österreich

gewerblich

ja

Bemessungsgrundlage:
Anteile Nimos AG : Gemeiner Wert (Stuttgarter Verfahren)
Fruchtgenusskonzept: Gemeiner Wert (Ertragswert)

Erbfall (Anwendung des DBA):
Anteile Nimos AG : Deutschland
Fruchtgenusskonzept: Österreich (in Deutschland unter Progressionsvorbehalt)

Schenkung (keine Anwendung des DBA): Erbschaftssteuerpflicht in Deutschland und Österreich (Anrechnung der österreichischen ErbSt auf die deutsche)

ja

Protokoll der Gesellschafter-versammlung 2005 (separates Schreiben)

England

vermögens-
verwaltend

nein

Grundstück im Ausland : Gemeiner Wert

Übrige Vermögens-gegenstände/ Schulden : Nennwert

ja, da sonst in Deutschland keine Anrechnung der in GB gezahlten Erbschaftssteuer erfolgt
(Doppelbesteuerung)

GTB 2004 (separate Info)

Kanada

gewerblich

ja

Wert gemäß Steuer-
bilanz

ja

GTB 2004 (separate Info)

Opportunity Amerika

gewerblich

ja

Wert gemäß Steuer-
bilanz

ja

Rundschreiben 02.09.2005

Global Equity

vermögens-
verwaltend

nein

Beteiligungen: Gemeiner Wert
(Stuttgarter Verfahren)

Übrige Vermögens-gegenstände/ Schulden : Nennwert

nein

Protokoll der Gesellschafter-versammlung 2005

Lebens-
versicherungs-
fonds

gewerblich

ja

Wert gemäß Steuer-
bilanz

ja

Geschäfts- und Treuhandbericht 2004 (separates Schreiben)

1) Die persönlichen Freibeträge sind unabhängig vom Erlass und einer etwaigen Handelsregistereintragung anzuwenden.