Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

2b EStG

Prüfschema § 2b EStG

Prüfen Sie selbst, ob die negativen steuerlichen Ergebnisse (nstE) Ihrer geplanten Kapitalanlage mit anderen positiven Einkünften verrechenbar sind. Im Zweifel befragen Sie bitte Ihren Steuerberater. Die Kapitalanlagen, die Sie über uns beziehen, sind nach diesem Prüfungsschema „2b-konform".