Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage
Abgeltungsteuer
Besteuerung von Investmentfonds

Seit dem 1.1.2009 gilt die neue einheitliche Abgeltungsteuer von 25%. Das klingt nach einer echten Steuervereinfachung für den Anleger? Jedoch - es kommt drauf an. Wer zum Beispiel kirchensteuerpflichtig ist, wird um die genaue Abrechnung mit dem Finanzamt nicht herumkommen. Oder denken wir an den Rentner, der einen persönlichen Steuersatz von unter 25% hat. Auch in diesem Fall ist die Steuererklärung unerlässlich.
Ganz kompliziert kann es werden, wenn Anleger in ihrem Depot sowohl ausschüttende als auch thesaurierende Fonds aus unterschiedlichen Ländern haben.
Damit Sie den Überblick nicht verlieren, stellen wir Ihnen ein Merkblatt zum kostenlosen Download zur Verfügung.


