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Fondsplattformen und die Abgeltungssteuer
Fondsplattformen und die Abgeltungssteuer

Zum Stichtag 01.01.2009 beginnt die Ära der Abgeltungssteuer. Die wichtigste Neuerung für Fondsanleger ist die Besteuerung der Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Anteile.
- Alle vor dem Stichtag erworbenen Anteile und deren Erträge fallen noch unter die alten Regelungen. Nach einer einjährigen Haltedauer können Kursgewinne also steuerfrei vereinnahmt werden.
- Kommen jedoch ab 2009 weitere Anteile hinzu, kommt bei Verkäufen die so genannte First-in/First-out-Regel (FIFO) zum Tragen. Sie besagt, dass beim Verkauf von Wertpapieren steuerlich jene Papiere herangezogen werden, die der Anleger zuerst angeschafft hat.
- Es werden also zuerst die Anteile veräußert, die noch nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, was nicht im Interesse der Anleger ist. Ratsam ist daher eine klare Trennung der vor und nach dem Stichtag erworbenen Fondsbestände.
- Das Bundesfinanzministerium hat vor kurzm entschieden, dass zur Anwendung der FIFO-Regelung die Trennung von Wertpapierbeständen mittels eines Unterdepots ausreicht.
Einige Plattformen, z. B. die DAB und die mit ihr verbundene FondsServiceBank (FSB) werden diese einfache und kundenfreundliche Variante anbieten. Die DWS-Fondsplattformen in Luxemburg und Frankfurt werden ebenfalls die Eröffnung von Unterportfolios bzw. Unterkonten zu bestehenden Stammnummern als Passivdepots ermöglichen.
Eine weitergehende und vorbildliche Lösung hat die Frankfurter Fondsbank mit dem FFB-Kombidepot entwickelt, ein einfaches und komfortables Modell zur eindeutigen Trennung der Bestände.
Innerhalb des Kombidepots unterscheidet man zwischen Aktiv- und Passivdepot. Im Passivdepot werden alle bisherigen Bestände geführt und alle Transaktionen bis zum 31.12.2008 vorgenommen. Ab 2009 können im Passivedepot nur noch Verkäufe und Auszahlpläne getätigt werden. Folglich können sich im Passivdepot nur Anteile befinden, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen.
Für das Neugeschäft ab 01.01.2009 kann, wie gehabt, das Aktivkonto vollumfänglich genutzt werden.

