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Krankenversicherung: Berechnungsschema für den steuerlich abzugsfähigen Beitrag nach dem Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherung: Berechnungsschema für den steuerlich abzugsfähigen Beitrag nach dem Bürgerentlastungsgesetz für Angestellte

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Seit 1.1.2010 sind Beiträge zur Krankenversicherung erhöht steuerlich abzugsfähig.
Grundsätzlich liegen die neuen Höchstgrenzen für die sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen seit 2010 bei
- 1.900 Euro für Angestellte, Rentner, Beamte, Pensionäre und mitversicherte, nicht berufstätige Partner und bei
- 2.800 Euro für Selbstständige, für nicht berufstätige, privatversicherte Partner oder Partner von Beamten ohne eigenen Beihilfeanspruch
Liegt aber der steuerlich abzugsfähige Höchstbeitrag in der KV darüber, sind die höheren Beiträge abzugsfähig.
Hier bereitet es aber manchem Schwierigkeiten den steuerlich abzugsfähigen Betrag zu errechnen. Deswegen möchten wir Ihnen hier ein Schema vorgeben, unterteilt nach privater und gesetzlicher Krankenversicherung, um den steuerlich abzugsfähigen Betrag zu errechnen.
Die private Krankenversicherung:
Prämissen:
- Angestellter, Single, kinderlos, älter als 23 Jahre
- Einkommen 60.000 Euro
- Beitrag zur Krankenversicherung 500 Euro
- Beitrag zur privaten Pflegeversicherung 30 Euro
- Steuerlich wirksamer Beitrag 380 Euro (die Höhe des steuerlich wirksamen Beitrags wird jährlich von der PKV mitgeteilt)
Schema:
Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung mtl. (ohne Pflegeversicherung)
| 500 Euro |
davon der von der PKV mitgeteilte steuerlich wirksame | 380 Euro |
abzüglich Arbeitgeberanteil mtl. (vom Gesamtbeitrag 50% aber max. Höchstbeitrag der in 2010
| -250 Euro |
steuerlich abzugsfähig mtl. | 130 Euro |
zzgl. 50% des Pflegeversicherungsbeitrags mtl. | 15 Euro |
Gesamt steuerlich abzugsfähig pro Monat | 145 Euro |
Gesamt steuerlich abzugsfähig pro Jahr | 1.740 Euro |
In diesem Fall wird der Höchstbeitrag von 2.800 Euro noch nicht ausgeschöpft und man könnte noch zusätzlich Beiträge zur Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherungen bis zum Höchstbetrag absetzen.
Die gesetzliche Krankenversicherung:
Prämissen:
- Angestellter, Single, keine Kinder, älter als 23 Jahre
- Einkommen 60.000 Euro
- Beitragssatz zur Krankenversicherung 2010: 14,9%
- davon Beitragssatz für Arbeitnehmer 2010: 7,9%
- Beitragsatz zur Pflegeversicherung 1,225% (inkl. Zuschlag für Kinderlosigkeit)
Schema:
Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung mtl. (Der Beitragssatz von 7,9% wird maximal nur bis zur Beitrags-
| 296,25 Euro |
abzüglich fiktiv 4% für die Lohnfortzahlung mtl. | -11,85 Euro |
steuerlich wirksamer Abzugsbetrag in der KV mtl | 284,40 Euro |
zzgl. Arbeitnehmeranteil des Pflegeversicherungs- | 45,94 Euro |
Gesamt steuerlich abzugsfähig pro Monat | 330,34 Euro |
Gesamt steuerlich abzugsfähig pro Jahr | 3.964,08 Euro |
In diesem Fall wird der steuerlich abzugsfähige Höchstbeitrag von 1.900 Euro deutlich überschritten. Abzugsfähig sind somit 3.964,08 Euro.

