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Das Stuttgarter Verfahren

Das Stuttgarter Verfahren

Das Stuttgarter Verfahren ist eine Bewertungsverfahren für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), nach folgender Formel:

Gemeiner Wert pro Anteil = 0.68 x (Vermögenswert in % + 5 x Ertragshundertsatz)

Dabei definieren sich Vermögenswert in % und Ertragshundertsatz wie folgt:

Vermögenswert in % = maßgebliches Vermögen x 100 / Nominalkapital
Ertragshundertsatz = maßgeblicher Ertrag x 100 / Nominalkapital

Erklärung: Mit Nominalkapital ist das gesamte Eigenkapital gemeint

Maßgeblicher Ertrag = {(Ertrag im letzten Jahr) x 3 + (Ertrag im vorletzten Jahr) x 2 + (Ertrag im drittletzten Jahr) x 1} / 6

Anhand des nachfolgenden Beispiels wird die Systematik klar:

Beispiel: Die Anteile einer GmbH sind zur Besteuerung eines Erbfalls im Jahr 04 zu bewerten. Die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre belaufen sich auf folgende Werte:
03:   60.000 Euro
02:   90.000 Euro
01: 120.000 Euro
Das Vermögen der GmbH beträgt 600.000 Euro. Das Nominalkapital der Gesellschaft beträgt 50.000 Euro.

Lösung 1. Schritt: Ermittlung des Vermögenswertes in %

600.000 Euro x 100 / 50.000 Euro = 1.200%

Lösung 2. Schritt: Ermittlung des Ertragshundertsatzes:

Ansatz 03:   60.000 Euro x 3 = 180.000 Euro
Ansatz 02:   90.000 Euro x 2 = 180.000 Euro
Ansatz 01: 120.000 Euro x 1 = 120.000 Euro


Summe                                      480.000 Euro

Maßgeblicher Ertrag = 480.000 Euro / 6 = 80.000 Euro

Ertragshundertsatz  = 80.000 Euro x 100 / 50.000 Euro = 160%

Lösung 3. Schritt: Ermittlung des Gemeinen Wertes pro Anteil:

0,68 x (1.200 + 5 x 160) = 1.360%

Lösung 4. Schritt: Ermittlung des Wertes des Unternehmens

Wert des Unternehmens bei 50.000 Anteilen (1 Anteile = 1 Euro Nominalkapital):

1.360% x 50.000 Euro = 680.000 Euro

Lösung: das Unternehmen hat einen Wert von 680.000 Euro

Das Beispiel ist eine vereinfachte Darstellung des Rechenweges. Bei der Ermittlung des Vermögenswertes und des Ertragshundertsatzes sind in der Praxis weitere Vorschriften zu beachten.