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Das Stuttgarter Verfahren
Das Stuttgarter Verfahren
Das Stuttgarter Verfahren ist eine Bewertungsverfahren für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), nach folgender Formel:
Gemeiner Wert pro Anteil = 0.68 x (Vermögenswert in % + 5 x Ertragshundertsatz)
Dabei definieren sich Vermögenswert in % und Ertragshundertsatz wie folgt:
Vermögenswert in % = maßgebliches Vermögen x 100 / Nominalkapital
Ertragshundertsatz = maßgeblicher Ertrag x 100 / Nominalkapital
Erklärung: Mit Nominalkapital ist das gesamte Eigenkapital gemeint
Maßgeblicher Ertrag = {(Ertrag im letzten Jahr) x 3 + (Ertrag im vorletzten Jahr) x 2 + (Ertrag im drittletzten Jahr) x 1} / 6
Anhand des nachfolgenden Beispiels wird die Systematik klar:
Beispiel: Die Anteile einer GmbH sind zur Besteuerung eines Erbfalls im Jahr 04 zu bewerten. Die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre belaufen sich auf folgende Werte:
03: 60.000 Euro
02: 90.000 Euro
01: 120.000 Euro
Das Vermögen der GmbH beträgt 600.000 Euro. Das Nominalkapital der Gesellschaft beträgt 50.000 Euro.
Lösung 1. Schritt: Ermittlung des Vermögenswertes in %
600.000 Euro x 100 / 50.000 Euro = 1.200%
Lösung 2. Schritt: Ermittlung des Ertragshundertsatzes:
Ansatz 03: 60.000 Euro x 3 = 180.000 Euro
Ansatz 02: 90.000 Euro x 2 = 180.000 Euro
Ansatz 01: 120.000 Euro x 1 = 120.000 Euro
Summe 480.000 Euro
Maßgeblicher Ertrag = 480.000 Euro / 6 = 80.000 Euro
Ertragshundertsatz = 80.000 Euro x 100 / 50.000 Euro = 160%
Lösung 3. Schritt: Ermittlung des Gemeinen Wertes pro Anteil:
0,68 x (1.200 + 5 x 160) = 1.360%
Lösung 4. Schritt: Ermittlung des Wertes des Unternehmens
Wert des Unternehmens bei 50.000 Anteilen (1 Anteile = 1 Euro Nominalkapital):
1.360% x 50.000 Euro = 680.000 Euro
Lösung: das Unternehmen hat einen Wert von 680.000 Euro
Das Beispiel ist eine vereinfachte Darstellung des Rechenweges. Bei der Ermittlung des Vermögenswertes und des Ertragshundertsatzes sind in der Praxis weitere Vorschriften zu beachten.

