Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Steueränderungen für Kapitalanleger

08.06.2011

Steueränderungen für Kapitalanleger

Das BMF plant eine Reihe von Änderungen. Diese sind z.B. .....

  

Abgeltungsteuer

Banken und Depotstellen dürfen künftig die Konfession beim Fiskus abfragen. Dadurch wird künftig von den Banken und Depotstellen die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungsteuer abgeführt.

 

Riester-Zulage

Künftig müssen alle Riester-Sparer ab 2012 mindestens 60 Euro im Jahr auf ihren Vertrag einzahlen, um die Zulage zu erhalten. Also z.B. nicht berufstätige oder selbstständige Ehepartner.

 

Auslandserben

Wohnen Erben jenseits der Grenze, können sie lediglich einen Freibetrag von 2000 Euro geltend machen. Inländer hingegen je nach Verwandtschaftsgrad bis zu 500.000 Euro.

 

Dieser Steuerabzug wird auch Erben und Beschenkten mit Wohnsitz im EU-Raum eingeräumt. Sie können beantragen, wie Inländer behandelt zu werden, müssen dann aber das gesamte erhaltene Vermögen versteuern. Belassen sie es hingegen beim Minifreibetrag, werden nur inländische Immobilien, Firmenwerte sowie Anteile an einer Kapitalgesellschaft erfasst.

 

Hausbewertung

Werden die Preise von vererbten oder verschenkten Immobilien im Sachwertverfahren ermittelt, kommt es zu einer Präzisierung der Gebäudeklassen, und die Herstellungskosten werden an Hand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die aktuelle Entwicklung angepasst.

Dadurch werden sich höhere Preise und damit höhere Steuern ergeben.

 

Aktien

Der Steuereinbehalt auf Dividenden wird umgestellt.

Bei Ausschüttungen ab 2012 wird die Kapitalertragsteuer nicht mehr durch die AG, sondern durch die Depotbank einbehalten. Das betrifft auch Aktienfonds.

 

Erleichterung

Kapitaleinkünfte sind ab 2012 nicht mehr für die Berechnung von außergewöhnlichen Belastungen, Spenden, Ausbildungsfreibeträgen und für das Einkommen volljähriger Kinder relevant - unabhängig vom Umfang der Erträge.

 

Wenn also die volljährigen Kinder üppige Kapitaleinnahmen oder Spekulationsgewinne erzielen, erhalten die Eltern weiter Steuervergünstigungen und Kindergeld. Denn Zinsen oder Gewinne aus einem Immobilienverkauf interessieren ab 2012 weder Familienkasse noch Finanzamt.

 

Selbstanzeige bei Schwarzgeld

Diese führt seit dem 3. Mai 2011 nur noch dann zur Straffreiheit, wenn alle Sünden gebeichtet werden, noch keine Aufdeckung drohte und der Fiskus bei größeren Delikten neben den zu erstattenen Steuerzinsen sowie Nachzahlungen noch einen Zuschlag bekommt.

 

Auszüge aus ftd bzw. 2011 impulse.de