Kompetenzzentrum für Altersvorsorge und Kapitalanlage

Progressionsvorbehalt vor dem Aus

16.06.2008

Progressionsvorbehalt vor dem Aus

Punkten geschlossene Auslandsimmobilienfonds bald mit Steuerfreiheit?

Das Gute am Progressionsvorbehalt für Anleger: Er gehört womöglich bald der Vergangenheit an. Laut eines Artikels der Financial Times Deutschland (FTD) vom 11. Juni 2008, plant das Bundesfinanzministerium für den EG-Raum die Abschaffung des Progressionsvorbehaltes. Das würde bedeuten, dass die Erträge aus geschlossenen Auslandsimmobilienfonds den Steuersatz für inländische Einkünfte nicht mehr beeinflussen.

Tritt das Gesetz in Kraft, soll die Änderung laut FTD „ […] bereits für Steuerbescheide ab 2008 gelten, so dass Fondsanleger schon im laufenden Jahr in den Genuss der totalen Steuerfreiheit kommen können.“ Das Bundeskabinett will den überarbeiteten Gesetzesentwurf in der kommenden Woche beschließen.

 

Da viele unserer Kunden über geschlossener Immobilienfonds in der EG verfügen, würden wir uns natürlich besonders mit unseren Anlegern freuen. „Diese Lösung ist für Besitzer geschlossener Fonds optimal, die in London, Wien, Prag oder Amsterdam investiert sind“, so der Wortlaut der FTD. Gerade diese Märkte – Holland, Frankreich, England, Österreich und Polen – waren und bleiben der Schwerpunkt unserer Empfehlungen.

 

Dem Beschluss des Bundeskabinetts sehen wir gespannt entgegen und werden Sie umgehend informieren.

 

Bei Interesse an den derzeit von uns empfohlenen Fonds, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.