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Betrifft Sie die Steuer durch den Unterschiedsbetrag?

21.05.2008

Betrifft Sie die Steuer durch den Unterschiedsbetrag?

Vielen Investoren geschlossener Schiffsfonds ist nicht bewusst, dass sie bei Auflösung ihres Fonds eine Steuerzahlung durch den Unterschiedsbetrag erwartet.

Der Unterschiedsbetrag betrifft Schiffsfonds, die vom Ertragssteuermodell zur Tonnagesteuer gewechselt haben. Also Investoren, die zunächst Verlustzuweisungen geltend machen konnten und derzeit von der sehr geringen Tonnagesteuer profitieren.

Bei Auflösung des Fonds oder Verkauf ihrer Beteiligung müssen Anleger den Unterschiedsbetrag mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

 

 

Was genau ist der Unterschiedsbetrag?

 

Der gesamte zu versteuernde Unterschiedsbetrag setzt sich aus zwei Arten zusammen:

Der Unterschiedsbetrag Seeschiff wird zum Zeitpunkt des Wechsels einer Schiffsgesellschaft vom Ertragssteuermodell zur Tonnagesteuer festgestellt. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen steuerlichem Buchwert und geschätztem Marktwert des Schiffes, wird vom Finanzamt geprüft und nach Bestätigung nicht mehr geändert. Im Schnitt liegen die Unterschiedsbeträge bei 60 bis 80 Prozent des nominalen Beteiligungswertes.


Wird ein Schiff durch ein Fremdwährungsdarlehen finanziert, kann sich hieraus beim Wechsel zur Tonnagesteuer ein weiterer Unterschiedsbetrag ergeben. Zur Berechnung des Unterschiedsbetrags aus den Fremdwährungsdarlehen ist der Darlehensstand beim Wechsel zur Tonnagesteuer jeweils mit dem aktuellen Wechselkurs und dem Wechselkurs laut Bilanz auf den Stichtag zu bewerten, die Differenz entspricht dem Unterschiedsbetrag.


Im Gegensatz zu dem Unterschiedsbetrag aus dem Seeschiff wird der Unterschiedsbetrag aus den Fremdwährungsdarlehen jährlich entsprechend der Tilgung des Darlehens aufgelöst und ist von den Anlegern insoweit zu versteuern. Spätestens mit Tilgung der Fremdwährungsdarlehen ist der entsprechende Unterschiedsbetrag aufgelöst.


Vorsicht: Der Unterschiedsbetrag steht erst nach erfolgter Betriebspr
üfung durch die Finanzverwaltung definitiv fest. Teilweise können die Unterschiedsbeträge hier nachträglich nach oben korrigiert werden.

 

Wie können Sie die Steuerzahlung möglichst gering halten?


Umgehen können betroffene Investoren die Steuerzahlung durch den Unterschiedsbetrag leider nicht. Im schlimmsten Fall erwischt den Anleger die Fälligkeit der Steuerzahlung in einem Jahr mit hohem persönlichem Steuersatz - und der Erlös aus der Fondsliquidation deckt nicht einmal die Steuerschulden.

 

Was können Sie also tun?


Eine Möglichkeit ist, frühzeitig die jährlichen Auszahlungen zurückzulegen um zusätzlich zum Verkaufserlös Liquidität für die anstehende Steuerzahlung zu schaffen. Oder man sorgt dafür, möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen: Da die Höhe der Besteuerung durch den persönlichen Steuersatz bestimmt wird, kann man durch gezielte Verkäufe in Jahren mit niedriger persönlicher Besteuerung die Zahlung gering halten. Weiterer Vorteil: Ein Fondsanteil bringt erfahrungsgemäß bei Verkauf in seiner „Blütezeit" (ca. zwischen fünf und fünfzehn Laufzeitjahren) die höchsten Kurse am Zweitmarkt - und beschert dem Anleger so optimaler Weise einen attraktiven Gewinn.

 

Quelle:
Auszug aus dem Artikel von Peter J. Fischer, Wirtschaftsprüfer – Steuerberater – Rechtsanwalt, PricewaterhouseCoopers AG,. Hamburg, 2008 im Auftrag der Deutsche Zweitmarkt AG